Das ärgert beim Einkauf:

Produktname „Bircher Müsli“ passt nicht zur Zusammensetzung

Das Produkt „Weideglück Bircher Müsli“ besteht hauptsächlich aus Joghurt mit elf Prozent Müsli-Zubereitung und ist kein typisches Bircher Müsli.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Milchwerke Schwaben zeigen auf Deckel und Becher des „Weideglück Bircher Müslis“ Haferflocken, Rosinen, Apfelstücke und Haselnüsse. Das sind die typischen Zutaten eines Bircher-Müslis, einer dickflüssigen Speise aus Haferflocken, frischem und getrockneten Obst, Nüssen und Milch. Dass das Produkt tatsächlich zu 89 Prozent aus Joghurt besteht und nur elf Prozent Müslimischung enthält, lässt die Gestaltung nicht erwarten. 
Die Milchwerke Schwaben kündigen an, beim nächsten Druck des Verpackungsmaterials den Produktnamen in „Joghurt mild Bircher Müsli“ zu ändern.

Bezeichnung ist "Bircher Müsli", ohne Zusätze wie Mix, Zubereitung, Joghurt mit Müsli oder ähnliches. Das Produkt besteht jedoch aus nur 11 % Bircher Müsli-ZUBEREITUNG, der Rest (also fast 90 %) ist Joghurt. Das ist stark irreführend.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 29.06.2025
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Zusammensetzung des Bircher-Müslis entspricht nicht der Erwartung. Denn es handelt sich nicht um eine dickflüssige Speise aus Haferfocken, Obst und Nüssen. Es ist hauptsächlich Joghurt im Becher.

Darum geht’s:

Auf dem Deckel und der Schauseite des Bechers springen groß geschrieben der Produktname „Bircher Müsli“ und die Abbildungen ins Auge. Auf braunem Hintergrund sind zahlreiche Haferflocken, Rosinen, Apfelstücke und ein paar Haselnüsse zu sehen. Ein stilisierter Löffel zeigt nochmals auf weißem Grund Haferflocken sowie ein Stück Apfel und eine Rosine. 
Die Bezeichnung auf einer Becherseite lautet „Joghurt mild mit 11 % Bircher-Müslizubereitung, 3,5 % Fett im Milchanteil“. Darunter steht die Zutatenliste mit Joghurt und Zucker an den ersten Positionen. Als frische Früchte tauchen Birne, Ananas, Apfel und Mandarine auf. Haselnüsse stehen mit einem Anteil von 0,8 % und Sultaninen sowie Haferflocken mit jeweils 0,6 % in der Rezeptur.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die abgebildeten Zutaten kommen zwar in der Rezeptur vor, aber nur zu einem Bruchteil. Gemeinsam mit dem Produktnamen Bircher Müsli lassen sie deutlich mehr Müslizutaten und insgesamt ein anderes Produkt erwarten. Dass tatsächlich 90 Prozent Joghurt im Becher stecken, überrascht und verärgert.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte einen Produktnamen wählen, der die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegelt.

Stellungnahme der Milchwerke Schwaben eG, Neu-Ulm

Kurzfassung:

Aus unserer Sicht ist die Deklaration nicht irreführend, da die rechtliche Bezeichnung „Joghurt mild mit 11 % Bircher-Müslizubereitung“ auf dem Eimer gemäß LMIV auf-gedruckt ist und weitere Deklarationselemente wie Herkunft der Milch, QMilch-Logo, Platzierung und Aufbewahrungshinweis im Kühlregal (ungeö􀆯net bei max. +8°C) usw. dazu beitragen, dass keine Verwechslung mit trockenem Müsli besteht.

Ergebnis

Die Milchwerke Schwaben teilen mit, dass sie den Produktnamen bei der nächsten Druckauflage in „Joghurt mild Bircher Müsli“ ändern, Eine Ansicht der neuen Verpackungsgestaltung liegt Lebensmittelklarheit noch nicht vor.