Palmfett und Azofarbstoff in „Original Dubai Schokolade“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Betreiber der Website Dubai-Chocolate.com bewerben „Dubai Schokolade – Das Original“ als traditionell, handgemacht und mit authentischen Zutaten. Eine Zutatenliste ist im Shop nicht auffindbar. Die Zutatenliste der bestellten Schokolade steht jedoch eindeutig im Widerspruch zur vollmundigen Werbung im Online-Shop: So enthält die „Schokolade“ beispielsweise gehärtetes Pflanzenfett, die Pistaziencremefüllung unter anderem einen Azofarbstoff. Das passt nicht zur Werbung mit feinsten Zutaten für die vermeintliche „Original Dubai-Schokolade“.
Der Online-Händler sollte die übertriebene Werbung für das Produkt im Shop entfernen und das Zutatenverzeichnis im Angebot ergänzen.
Beschwerde
Ich möchte mich über eine Firma beschweren, die mit „handgemachter Schokolade“ wirbt, obwohl die Zutatenliste industrielle Bestandteile wie Palmöl, Sojalecithin (E322) sowie Lebensmittelfarben (E102, E133) enthält. Auch die als „Pistazien-Schokolade“ verkaufte Sorte enthält lediglich 10 % natürliche Pistazien, obwohl sie zu einem hohen Preis angeboten wird.
Ich fühle mich als Verbraucher getäuscht und frage mich, ob ich die Ware reklamieren kann. Ich habe ein Angebot mit sechs Tafeln Schokolade für 76,00 Euro bestellt und bin enttäuscht über die mangelnde Transparenz.
Verbraucher aus München vom 07.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Zutaten der bestellten „Dubai Schokolade – das Original“ sind eine komplette Enttäuschung: Gehärtetes Palmöl und Farbstoffe haben in der „Dubai Schokolade“, die als Original und mit feinsten und authentischen Zutaten beworben wird, nichts zu suchen. Ein klarer Fall von Intransparenz im Shop, denn sämtliche Angaben zu Zutaten und Menge fehlen.
Darum geht’s:
Die Betreiber des Online-Shops Dubai-Chocolate.com bewerben das Produkt „Dubai Schokolade – das Original“ mit folgenden Aussagen:
- „Original – handgemacht in Dubai“
- „Handfertigung mit authentischen Zutaten aus dem Nahen Osten“
- „Hergestellt mit feinsten Zutaten und traditioneller Handwerkskunst“
Eine Zutatenliste fehlt im Online-Shop. Auch alle weiteren verpflichtenden Angaben wie Nährwerte, Gewicht und Grundpreis sind nicht vorhanden.
Auf der Rückseite der bestellten Ware kennzeichnet der Anbieter 10 bis 12 Prozent Kakaopulver und als fetthaltige Zutat ausschließlich „vollständig gehärtete Pflanzenöle (Palmöl)“. Kakaobutter steht nicht in der Zutatenliste.
Die Füllung besteht unter anderem aus den Zutaten: Pistazien 10 Prozent, Magermilchpulver 13 Prozent, Kunafa-Teig 5 Prozent sowie den Farbstoffen E 102 und E 133.
Der Farbstoff E 102, auch Tartrazin genannt, zählt zu den Azofarbstoffen. Der verpflichtende Warnhinweis für Azofarbstoffe findet sich im Kleingedruckten.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffen. Das ist ein Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, der auch für Art, Eigenschaften, Zusammensetzung und Methoden der Herstellung gilt.
Dies gilt auch für die Werbung in Online-Shops.
Laut der Kakao-Verordnung muss Schokolade mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse enthalten, davon 18 Prozent Kakaobutter und 14 Prozent Kakaotrockenmasse.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Inakzeptabel: Das Produkt als „Original“ und als „Dubai Schokolade“ zu bewerben, geht überhaupt nicht. Die gelieferte Ware passt ganz und gar nicht zur vollmundigen Werbung. Die Zutaten auf der rückseitigen Verpackung zeigen: Es ist überhaupt keine Schokolade, weil sie nur ein Drittel der erforderlichen Kakaoerzeugnisse enthält und statt Kakaobutter Palmöl. Außerdem enthält die Pistaziencremefüllung zwei Farbstoffe, darunter den gelben Azofarbstoff Tartrazin. Zusammen mit dem zweiten Farbstoff Brillantblau sorgen diese für die intensiv grüne Farbe der Füllung mit zehn Prozent Pistazien.
Zusätzlich kritisiert die Fachredaktion, dass beim Bestellen völlig unklar ist, wieviel die „Schokolade“ wiegt, aus welchen Zutaten sie besteht und ob sie tatsächlich aus Dubai stammt. Außerdem ist das Zutatenverzeichnis aufgrund der geringen Schriftgröße kaum lesbar.
Fazit:
Der Online-Händler sollte die übertriebene Werbung für das Produkt im Shop entfernen und sämtliche verpflichtende Angaben ergänzen. Als Schokolade sollte er das Produkt nur bezeichnen, wenn es die erforderlichen Zutaten enthält. Das gilt auch für den Namen des Shops.
Stellungnahme der Build Your Dream FZCO, Vereinigte Arabische Emirate Dubai
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27.02.2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung aufgrund der Kennzeichnungsmängel über den Online-Händler informiert.