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Kennzeichnung von „veganem Frischkäse“

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Kennzeichnung von „veganem Frischkäse“

Frage 

Ich hatte in den vergangenen Jahren wiederholt schwere allergische Reaktionen, weil mir – zum Beispiel im Büro oder bei Teamveranstaltungen – vermeintlich harmloser veganer "Frischkäse" serviert wurde. In mehreren Fällen wurde der Auslöser meiner Reaktion erst nach längerer Zeit gefunden – die Produkte bestanden zu einem großen Teil aus Mandelcreme.

Die Produkte imitieren in Design, Namen, Konsistenz und Darreichung einen klassischen Frischkäse. Wenn dieses Allergen nicht im Produktnamen steht, vermuten selbst professionelle Köche offenbar nicht, dass Mandeln enthalten sein könnten. Ist das so zulässig oder müssten hier die Gesetze verschärft werden?

Meiner Meinung nach sollten Produkte, die als Ersatz für traditionelle Lebensmittel dienen und in erheblichem Maße starke Allergene enthalten, diese klar erkennbar im Namen oder Untertitel tragen.
Verbraucher vom 22.06.2025

Antwort

Es gibt keine rechtliche Vorschrift, enthaltene Allergene im Produktnamen oder in der Bezeichnung zu nennen. Sie müssen aber deutlich gekennzeichnet werden – auch auf einem Buffet oder in der Kantine. Außerdem darf ein veganes Ersatzprodukt nicht als Frischkäse bezeichnet werden.

Für die Kennzeichnung von Allergenen wie Mandeln gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Bei verpackten Lebensmitteln müssen sie im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, beispielsweise durch eine andere Schriftart. Bei einem Buffet oder in der Kantine müssen Anbieter die Allergene auf andere Weise kenntlich machen, beispielsweise auf einem Schild oder in der Speisekarte. Es gibt aber keine Verpflichtung, die Allergene im Produktnamen zu nennen.   

Die Bezeichnung „Frischkäse“ ist allerdings rechtlich geschützt. Sie darf nicht für ein veganes Produkt auf Mandelbasis verwendet werden. Das gilt auch für unverpackte Lebensmittel, beispielsweise in der Kantine. 

In den „Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel“ ist beschrieben, wie vegane und vegetarische Ersatzprodukte gekennzeichnet werden sollten. Demnach sollten Anbieter gut sichtbar – möglichst bereits auf der Schauseite – klarstellen, dass es sich um ein veganes Lebensmittel handelt. Auch die Ersatzzutat sollte möglichst bereits auf der Schauseite genannt werden. Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, sollen aber allen Beteiligten als Orientierung für eine klare Kennzeichnung dienen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen sich Anbieter an die rechtlichen Vorgaben halten und Allergene deutlich kennzeichnen, auch in Restaurants, Kantinen und bei Buffets. Da die Allergene auf verpackten Lebensmitteln klar gekennzeichnet sind, können Köch:innen sie erkennen und müssen die Information weitergeben. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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Durchschnitt: 3 (4 Stimmen)
Danni
13.08.2025 - 12:00

Gilt die Regelung, dass auch auf das Vorhandensein einer Allergenspeisekarte hingewiesen werden kann oder der Gast per Aushang darum gebeten wird, sich ans Personal zu wenden, nicht mehr?

Wenn doch, wäre es durchaus wichtig, dies in Ihrem Beitrag zu erwähnen. Ich war erst vergangenes Wochenende in einem Hotel, in dem kein Allergen auf dem Buffet gekennzeichnet war, jedoch auf einer großen Tafel darauf hingewiesen wurde, dass man sich bei Allergien ans Personal wenden möge, diese würden dann entsprechend informieren.

Redaktion Lebensmittelklarheit
13.08.2025 - 14:05

Der Wortlaut im Gesetz lautet: "...oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationen, sofern diese Angaben [...] unmittelbar und leicht zugänglich sind". Wählen Anbieter diese Form der Information, müssen sie durch einen Aushang oder Hinweis direkt am Lebensmittel darüber informieren, wo die Informationen zu finden sind.   

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