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Woraus besteht „Mozzarella-Aroma“ auf einem veganen Produkt?

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Woraus besteht „Mozzarella-Aroma“ auf einem veganen Produkt?

Frage

In einer veganen Käsealternative zu Reibekäse ist "Mozzarella-Aroma" enthalten. Das ist meines Wissens nicht vegan. Soweit ich weiß, muss das Aroma – wenn es so bezeichnet ist – aus echtem Mozzarella gewonnen werden. Trotzdem ist vorne auf der Packung ein Vegan-Zeichen drauf. Ich fühle mich als Veganer dadurch getäuscht. Ist das so zulässig?
Verbraucher aus Oldenburg aus 24.06.2025

Antwort

In einem als vegan gekennzeichneten Lebensmittel muss auch das vorhandene Aroma vegan sein. Die Bezeichnung „Mozzarella-Aroma“ ist nach Auffassung von Lebensmittelklarheit aber missverständlich.

Ist ein Produkt als vegan gekennzeichnet, so muss die Angabe stimmen. Laut den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel sollte ein veganes Produkt keine Zutaten, Zusatzstoffe oder Aromen enthalten, die von einem Tier stammen.  

Die Bezeichnung „Mozzarella-Aroma“ ist in der EU-Aromenverordnung nicht eindeutig geregelt. 

Steht in einem Zutatenverzeichnis die Angabe „Aroma“, so sind Rohstoffe und Produktionsverfahren unklar. Verbraucher:innen müssen damitrechnen, dass es künstlich, also chemisch-synthetisch hergestellt wurde.

Ist dort von „natürlichem Mozzarella-Aroma“ die Rede, so muss dieses zu mindestens 95 Prozent aus Mozzarella stammen. 

Heißt es einfach „Mozzarella-Aroma“, so ist davon auszugehen, dass das Aroma nicht zu 95 Prozent aus dem Mozzarella stammt – denn sonst dürfte es als „natürliches Mozzarella-Aroma“ bezeichnet werden. 

Der Deutsche Verband der Aromenindustrie ist der Auffassung, dass es sich um eine genauere Angabe oder eine Beschreibung des Aromas handelt, die laut Verordnung zulässig ist. Ein „Mozzarella-Aroma“ wäre somit als Aroma anzusehen, das lediglich nach Mozzarella schmeckt. Ein Hinweis auf die verwendeten Ausgangsstoffe wäre daraus nicht abzuleiten.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Hersteller Bezeichnungen wie „Mozzarella-Aroma“ vermeiden und sich auf die klar geregelten Bezeichnungen beschränken. Wir gehen davon aus, dass ein Teil der Verbraucher:innen „Mozzarella-Aroma“ als Aroma aus Mozzarella versteht. Somit ist die Kennzeichnung missverständlich und gegebenenfalls sogar täuschend.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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