Norddeutsch gestaltet, aber Inhalt aus China
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Gestaltung der Schauseite lässt Apfelringe aus Norddeutschland erwarten. Dafür sprechen der Hinweis „Moin… von der Küste!“ und die Abbildung von Möwen und eines Leuchtturms. Auf das tatsächliche Herkunftsland der Apfelringe weist nur der leicht zu übersehende Aufdruck „Ursprung: China“ auf der Rückseite hin.
Die Anbieterfirma sollte keinen falschen Eindruck über die Herkunft des Produkts vermitteln oder zumindest auf der Schauseite klar kennzeichnen, dass die Apfelringe aus China stammen.
Beschwerde
Die Verpackung vermittelt stark den Eindruck, es handle sich um ein Produkt aus Norddeutschland („Moin von der Küste“, „Gruß aus dem hohen Norden“, Möwen, Leuchtturm etc.). Tatsächlich stammt das Produkt laut kleinem Aufdruck auf der Rückseite jedoch aus China. Ich empfinde das als irreführend und bitte um Prüfung.
Verbraucher aus Köln vom 08.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Schauseite der Verpackung vermittelt Norddeutschland als Herkunft der Äpfel. Es reicht nicht, wenn das tatsächliche Ursprungsland China kleingedruckt auf der Rückseite der Verpackung steht.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Verpackung der „Meienburg Apfelringe geschwefelt“ deuten die für Schleswig Holstein und Ostfriesland typische Begrüßung „Moin von der Küste“ sowie die Abbildung von Möwen und eines Leuchtturms auf die norddeutsche Küstenregion hin.
Auf der Rückseite nennt die Firmenadresse mit Schortens einen Ort in Friesland im Bundesland Niedersachsen. In einem klein geschriebenen Aufdruck steht das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Losnummer und „Ursprung: China“. Ein Zitat des Gründers der Firma Meienburg beschreibt das Unternehmen als Importeur von Nuss- und Trockenfrucht-Spezialitäten aus aller Welt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Danach ist eine Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher:innen über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn beispielsweise das Etikett insgesamt den Eindruck erweckt, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.
Laut der Marktorganisations-Verordnung Obst und Gemüse muss seit dem 01.01.2025 bei bestimmten getrockneten Früchten (beispielsweise Äpfeln) und bestimmten Nüssen das Ursprungsland angegeben werden. Das gilt sowohl für lose als auch verpackte Ware, die stationär oder über einen Online-Shop verkauft wird.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite vermittelt den Eindruck, dass es sich um Apfelringe aus Norddeutschland handelt. Nur wer das Kleingedruckte auf der Rückseite genau liest, erfährt das wahre Herkunftsland. Das Alte Land bei Hamburg ist als Apfelanbaugebiet bekannt. Da können Verbraucher:innen unseres Erachtens durchaus die beworbene Region als Herkunftsort erwarten und müssen diesen Eindruck nicht auf der Rückseite kontrollieren.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte keinen falschen Eindruck über die Herkunft des Produkts vermitteln oder zumindest auf der Schauseite klar kennzeichnen, dass die Apfelringe aus China stammen.
Stellungnahme der Meienburg GmbH & Co.KG, Schortens
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit
Auf dem Etikett stehen geographische Angaben wie "Moin... von der Küste!" sowie "Gruß aus dem hohen Norden". Diese sind laut Firma jedoch klar dem Abfüller Meienburg in Friesland zuzuordnen. Im aufgedruckten Zitat des Geschäftsführers wird klargestellt, dass Meienburg Rohwaren aus aller Welt importiert. Der Aufdruck auf dem ZIP-Beutel mache deutlich: die enthaltenen Apfelringe sind aus einem anderen Ursprungsort als der Firmensitz.