So haben Hersteller reagiert:

Landbäckerei Schmidt korrigiert Angaben auf der Webseite

Änderung: Die Zutatenlisten der „Vollkornkrüstchen“ und „Vollkornbrötchen“ deuteten darauf hin, dass es sich nicht um Vollkornbackwaren handelte. Statt „Weizenmehl“ steht nun „Weizenvollkornmehl“ in der Zutatenliste.
Geändert

Die Webseite landbaeckerei-schmidt.de hat „Vollkornbrötchen“ und „Vollkornkrüstchen“ in ihrem Sortiment angeboten, obwohl sie als Hauptzutat in der Zutatenliste nicht „Weizenvollkornmehl“, sondern „Weizenmehl“ aufführte. Es sah daher nicht danach aus, dass es sich tatsächlich um eine Vollkornbackware mit einem Vollkornanteil von mindestens 90 Prozent handelt, wie es die Leitsätze für Brot und Backwaren vorgeben. 
Die Landbäckerei Schmidt hat nun die Zutatenlisten auf der Webseite korrigiert. Statt „Weizenmehl“ heißt es jetzt „Weizenvollkornmehl“.

1. Der Produktname „Vollkornkrüstchen“ suggeriert ein Vollkornbrot. Laut Zutatenliste auf der Website des Herstellers ist die Hauptzutat allerdings normales Weizenmehl.
2. Der Name Vollkornbrötchen bedeutet laut den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck, dass mindestens 90 % des verwendeten Mehls Vollkornmehl ist. Laut Zutatenliste des Herstellers ist überhaupt kein Vollkornmehl enthalten. 
Dies ist glatter Betrug und für Menschen, die dies aus gesundheitlichen Gründen kaufen sogar schädlich.
Verbraucher aus Pirna vom 01.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Zutatenlisten der Produkte „Vollkornkrüstchen“ und „Vollkornbrötchen“ passen nicht zu den Vorgaben der Leitsätze für Brot und Kleingebäck. Der Anbieter sollte den Begriff „Vollkorn“ im Produktnamen nur verwenden, wenn mindestens 90 Prozent des enthaltenen Getreides Vollkorngetreide sind.

Darum geht’s:

Die Webseite landbaeckerei-schmidt.de bietet Backwaren mit den Namen „Vollkornkrüstchen“ und „Vollkornbrötchen“ an.
An erster Stelle im Zutatenverzeichnis steht jeweils „Weizenmehl“. Neben Weizenmehl finden sich weitere Getreideerzeugnisse wie Weizenkleie, Gerstenschrot, Roggenmehl, Gerstenmalzextrakt oder Dinkelvollkornmehl in den Backwaren. 

Das ist geregelt:

Die Angabe „Vollkorn“ bei Brot und Kleingebäck ist in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission geregelt. Danach bestehen Vollkornprodukte wie Vollkornbrot oder Vollkornbrötchen zu mindestens 90 Prozent aus Vollkorn. Die Vorgaben für Vollkorn beziehen sich dabei jeweils auf den Getreideanteil im Produkt. Getreide-Vollkornerzeugnisse wie Vollkornmehl enthalten nach den Leitsätzen die gesamten Bestandteile der gereinigten Körner einschließlich des Keimlings.
Des Weiteren dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei den Produktnamen „Vollkornbrötchen“ und „Vollkornkrüstchen“ können Verbraucher:innen zu Recht eine Vollkornbackware im Sinne der Leitsätze erwarten. Entsprechend gehört Vollkornmehl als Hauptzutat ins Zutatenverzeichnis. Die Bezeichnung „Weizenmehl“ lässt dagegen „helles Mehl“, also Auszugsmehl erwarten, was dem Produktnamen widerspricht. Daher halten wir die Kennzeichnung für unklar und somit für täuschend. 

Fazit:

Die Landbäckerei Schmidt sollte ihre Backwaren nur mit dem Begriff „Vollkorn“ im Produktnamen bezeichnen, wenn mindestens 90 Prozent des enthaltenen Getreides Vollkornerzeugnisse sind und auch als solche in der Zutatenliste stehen.

Stellungnahme der Landbäckerei Schmidt GmbH, Königstein

Uns freut es, dass Verbraucher in Hessen so großes Interesse an unseren Vollkornbroten und Vollkornbrötchen haben.
Vielen Dank für den Hinweis an dieser Stelle, wir haben den Fehler auf der Website natürlich behoben. Hier wurde schlichtweg die Aktualisierung der Website nicht vorgenommen. 
Wir verkaufen unsere Brote und Brötchen unverpackt in unseren Fachfilialen im Raum Sächsische Schweiz bis Dresden.
Hätte der Verbraucher das Produkt in einer unserer Filialen erworben und sich die Zutaten und weitere Infos zum Produkt, von einer unserer Verkäufer*innen, über unsere Kasse ausdrucken lassen, hätte er dies gesehen.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Angaben in den Zutatenlisten korrigiert und führt „Weizenvollkornmehl“ als erste Getreidezutat bei den „Vollkornbrötchen“ und „Vollkornkrüstchen“ auf.