Das ärgert beim Einkauf:

Amecke Plus Collagen

Werbung mit „Schönheit zum Trinken“ entpuppt sich als „Beitrag zur Erhaltung normaler Haut und Haare“ sowie „normaler Nägel“ durch Vitamine und Zink.
getaeuscht

Amecke stellt auf der Schauseite Collagen in den Fokus und bewirbt das Getränk mit dem Hinweis „Schönheit zum Trinken“. Dadurch entsteht unserer Ansicht nach der falsche Eindruck, Kollagen würde das Aussehen positiv beeinflussen. Amecke führt lediglich für die ebenfalls zugesetzten Vitamine und den Mineralstoff Zink an, dass sie zu einem normalen Erhalt von Haut, Haaren und Nägeln beitragen. Der normale Erhalt ist gerade nicht mit einer Verbesserung gleichzusetzen.
Das Unternehmen sollte daher auf die übertriebene Werbung für Schönheit und Kollagen verzichten.

Kann man Schönheit wirklich trinken? Und was mich noch ärgert: Collagen wird vorne in großen Buchstaben beworben. Schaut man sich die Seite an, wird auf die Wirkung von Zink, Biotin und Vitamin C eingegangen, nicht aber auf Collagen. Hat Collagen dann gar keine Wirkung auf die "Schönheit"? Aber warum wird es dann so hervorgehoben? Durch diese Aufmachung fühle ich mich getäuscht.
Verbraucherin aus Burgthann vom 28.07.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wer mit „Schönheit zum Trinken“ wirbt, kann dies nicht an anderer Stelle auf einen Beitrag zu „normaler Haut sowie zu normalen Haaren und Nägeln“ reduzieren. Zumal nicht Kollagen, sondern die zugesetzten Vitamine und Zink einen Beitrag zum Normalzustand leisten.

Darum geht’s:

Dem Getränk aus 99,5 Prozent Fruchtsäften und Karottensaft hat der Anbieter Kollagenhydrolysat, Zink sowie die Vitamine C, E und Biotin zugesetzt. Der groß geschriebene Produktname „Plus Collagen“ springt beim Blick auf die Flasche ins Auge. Direkt darunter ist ergänzt „Collagen Fruchtgetränk mit Kollagen-Hydrolysat“. Weiterhin stehen die Hinweise „“mit Biotin, Zink & Antioxidantien“ und „Schönheit zum Trinken“ auf der Front.
Auf der Seite befinden sich die folgenden Aussagen:
„Zink und Biotin tragen zu Erhaltung normaler Haut und Haare bei. Zink darüber hinaus zur Erhaltung normaler Nägel.“
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei.“
„Du willst deiner Haut was Gutes tun? Dann trinke immer genügend Wasser, meide möglichst Nikotin und Alkohol und verwende eine Tagescreme mit Lichtschutzfaktor“ 
Warum Amecke dem Getränk Kollagen-Hydrolysat zugibt, erläutert die Firma auf der Verpackung nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Für „Beauty-Claims“, Angaben, die sich auf die Schönheit beziehen, gibt es keine speziellen rechtlichen Regelungen. Hier gilt das allgemeine Verbot der Irreführung in Bezug auf die Eigenschaften und Wirkungen eines Lebensmittels.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Folgende Aussagen sind zugelassen:

  • „Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und normaler Haut bei“
  • „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut, Haare und Nägel bei“
  • “Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei“

Einen zugelassenen Claim für Kollagen gibt es nicht. Aussagen wie "für ein strafferes Hautbild", "Kollagen hat eine hautglättende Wirkung", "ernährt Ihre Haut" oder "für das Stützgerüst unserer Haut" sowie "wirkt von innen heraus" und „weniger sichtbare Falten“ haben Gerichte als gesundheitsbezogen bewertet und damit aufgrund fehlender Nachweise als rechtswidrig angesehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Kollagen ist vielen Menschen aus der Werbung und über soziale Medien als Eiweiß bekannt, dass für prallere Haut und weniger Falten sorgen soll. Tatsächlich kommt Kollagen als Bindegewebseiweiß unter anderem in Haut, Knochen und Knorpel vor. Es kann bei einer abwechslungsreichen Ernährung aus den Eiweißbausteinen in der Nahrung vom Körper selbst aufgebaut werden. Die Zufuhr von Kollagen über die Nahrung ist nicht erforderlich. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Studien, die einen positiven Effekt einer Kollagenzufuhr auf die Haut ausreichend belegen. Es ist daher unseriös, einen solchen Eindruck zu erwecken und zur Verkaufsförderung zu nutzen.
Biotin, Vitamin C und Zink tragen zwar zu einem normalen Erhalt von Haut und teilweise von Haaren und/oder Nägeln bei, Sie sorgen jedoch nicht für eine „Verbesserung“ im Sinne von dichterem Haar oder glatterer Haut.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die übertriebene Werbung für Schönheit und Kollagen verzichten.

Stellungnahme der Amecke GmbH & Co. KG, Menden

Kurzfassung (Werbeaussagen durch Lebensmittelklarheit entfernt):

Gesundheitsaussagen auf Lebensmittelpackungen sind durch die sogenannte Health Claims Verordnung der EU geregelt. Nur dort aufgelistete Wirkungen einzelner Stoffe dürfen gedruckt werden, z. B. „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut bei“.