Das ärgert beim Einkauf:

Italiamo Premium Pasta Tortelloni Pesto mit Pinienkernen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Das Pesto für die Füllung der Tortelloni enthält mehr Cashewkerne als Pinienkerne, es wird aber als „Pesto mit Pinienkernen“ bezeichnet.
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Die Aufmachung der „Premium Pasta Tortellini“ mit dem Hinweis „Pesto mit Pinienkernen“ lässt mehr Pinienkerne und insgesamt eine andere Zusammensetzung erwarten. Tatsächlich enthält die Füllung eine Minimenge Pinienkerne und überwiegend Ricotta und weiteren Zutaten. Zudem sind mehr Cashewkerne als Pinienkerne enthalten.
Der Anbieter sollte den Produktnamen und die Aufmachung so ändern, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Der Titel Pesto mit Pinienkernen täuscht den Verbraucher. In Wirklichkeit sind nur billige Cashewnüsse enthalten.

Verbraucher aus Chemnitz vom 14.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Hersteller nennt das Produkt „Premium Pasta Tortelloni Pesto mit Pinienkernen“. Abgebildet sind weiße Käsewürfel, Pinienkerne und Basilikumblätter. Die Bezeichnung „Frische Eierteigwaren mit einer Füllung mit Ricotta, Basilikum, Schafskäse und Pinienkernen.“ steht auf der Rückseite. Der Anteil der Füllung beträgt 53 Prozent.
Die Zutatenliste nennt für die Füllung an erster Stelle Ricotta mit einem Anteil von 36 Prozent. Mengenmäßig noch vor den Pinienkernen mit einem Prozent stehen ohne Mengenangabe Cashewkerne.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren regelt die LMIV die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach sind Mengenangaben für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung hervorgehoben sind. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt der Verwendung der Zutaten.

Der ALS hat 2019 beschlossen: Auch bei der Zutat einer zusammengesetzten Zutat wie der Fruchtgehalt einer Fruchtzubereitung muss sich die Mengenangabe auf das Gesamterzeugnis beziehen, also der Fruchtanteil in einem Fruchtjoghurt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Nudelpackung lässt eine Füllung aus Pesto mit Pinienkernen erwarten. Das Herausstellen von Pinienkernen können Verbraucher so verstehen, dass das Pesto ausschließlich  Pinienkerne und nicht in erster Linie andere Nüsse enthält. Tatsächlich besteht die Füllung überwiegend aus Käse wie Ricotta. Als weitere Zutaten enthält die Füllung auch Bestandteile von Pesto wie Basilikum sowie eine Minimenge der beworbenen Pinienkerne. Zusätzlich sind mehr preisgünstige Cashewkerne enthalten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale passt die Produktaufmachung nicht zur Zusammensetzung der Tortelloni.

Weiterhin ist uns aufgefallen, dass sich sämtliche Mengenkennzeichnungen nicht auf das Gesamterzeugnis beziehen, sondern auf die Füllung oder den Eierteig. Der Anteil der Pinienkerne ist beispielsweise bezogen auf die gesamten Tortellini mit 0,53 Prozent noch geringer. Nach unserer Rechtsauffassung muss sich die Mengenkennzeichnung grundsätzlich auf das Gesamterzeugnis beziehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Aufmachung so ändern, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der Ospelt food AG, Sargans

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Für die Tortellini „Pesto mit Pinienkernen“ wird die bekannte Pesto-Version „alla genovese“ mit Nüssen eingesetzt, welche u.a. Pinienkerne enthält. Die zusätzlich enthaltenen Cashewkerne verleihen dem Produkt einen spezifischen leicht nussigen Geschmack und werten das Rezept auf. Die Mengenangabe der ausgelobten Pinienkernen entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de