Das ärgert beim Einkauf:

Unpassender Hinweis „Limonade“ auf einer Früchteteemischung

Das Teefachgeschäft Fahrenkamp bietet einen Früchtetee namens „Rosen Limonade“ an. Der Hinweis auf Limonade bleibt dabei unverständlich.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Einen Früchtetee als Limonade zu bewerben, passt nicht. Bei Limonade handelt es sich üblicherweise um ein Erfrischungsgetränk. Das ist hier nicht der Fall. 
Der Händler sollte einen geeigneten Namen für die Früchteteemischung wählen.

Die Firma Fahrenkamp bietet Dosen mit dem Aufdruck „Fahrenkamps Limonade“ unter der Rubrik „Tee und Gewürze in Dosen“ an.
Limonaden sind doch eigentlich Getränke?
Verbraucher aus Roden vom 17.06.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das passt nicht zusammen: Hinweis auf Limonade für eine Früchteteemischung.

Darum geht’s:

Die Firma Fahrenkamp bezeichnet sich als Teefachgeschäft und vertreibt in ihrem Online-Shop unter anderem Tee und Gewürze. Unter dem Namen „Rosen Limonade“ ist eine aromatisierte Früchteteemischung erhältlich. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art des Lebensmittels oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke zählen Limonaden zu den Erfrischungsgetränken und enthalten Trinkwasser oder Mineralwasser. 
Bei dem Begriff Tee handelt es sich nach den entsprechenden Leitsätzen entweder das Trockenprodukt aus Tee, Kräutern oder Früchten oder einem Aufguss. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus Tee kann keine Limonade werden. Auch wenn eine Verwechslung ausgeschlossen ist, bleibt offen, was eine Früchteteemischung mit einer Limonade gemeinsam haben könnte. Es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Produkte. Ohne Erläuterung bleibt der Hinweis „Limonade“ auf einem Tee unverständlich.  

Fazit:

Die Firma sollte den Produktnamen „Limonade“ nicht für eine Früchteteemischung verwenden. 

Stellungnahme der Fahrenkamp GmbH, Ulm

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 09.07.2025 liegt keine Antwort vor.