Schokoladensorte heißt Kokosmilch enthält aber keine
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Gemeiner Confiserie nennt die Schokoladensorte „Kokosmilch“, obwohl nur Kokosflocken in der Rezeptur stecken.
Die Firma sollte einen Sortennamen wählen, der zur Zusammensetzung passt.
Beschwerde
Vorne auf der Schokoladentafel steht groß „Kokosmilch“ sowie klein „mit 40 % Kakao mit gerösteten Kokosflocken“ und Vollmilchschokolade. Der groß abgebildete Name „Kokosmilch“ impliziert, dass die Schokolade auch diese enthält. Allerdings ist Kokosmilch laut Zutatenliste nicht enthalten, nur Vollmilch und Kokosnussflocken. Für mich ein klarer Fall von Täuschung.
Verbraucherin aus München vom 22.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Kokosmilch“ lässt eine andere Zusammensetzung erwarten, als tatsächlich vorliegt.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Schokoladentafel der Confiserie Gmeiner springt der groß geschriebene Produktname „Kokosmilch“ ins Auge. Darüber steht der Hinweis „Vollmilchschokolade nach Hausrezeptur“ und darunter der Hinweis „Mit 40 % Kakao. Mit gerösteten Kokosflocken“. Durch die oben und unten durchsichtige Verpackung ist eine dicht mit Kokosraspeln bestreute Tafel Schokolade zu sehen. Auf der Rückseite der Banderole lautet die Bezeichnung „Kokosmilch – Vollmilchschokolade mit Kokosflocken (7 %). Mit Kakao: 40 % mindestens“. In der Zutatenliste stehen nur Kokosflocken als Zutat, aber keine Kokosmilch.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Kakaoverordnung erlaubt neben den üblichen Zutaten wie Kakaobutter, Kakaotrockenmasse und Zucker bis zu 40 Prozent andere Lebensmittel als Zutaten. Darunter dürfen allerdings keine anderen tierischen Fette als Milchfett sowie kein Mehl und keine Stärke sein. Bestimmte pflanzliche Fette sind in beschränkter Menge erlaubt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Kokosflocken oder -raspel und Kokosmilch werden beide aus Kokosfleisch hergestellt. Während für Kokosmilch das Kokosfleisch mit Wasser püriert und gepresst wird, sind Kokosflocken das getrocknete und geraspelte Kokosfleisch. Die Bezeichnung der Schokoladensorte als „Kokosmilch“ passt nicht, da die Schokolade nur Kokosflocken enthält.
Fazit:
Die Confiserie Gmeiner sollte eine Sortenbezeichnung wählen, die zur Zusammensetzung der Schokolade passt.
Stellungnahme der Gmeiner Confiserie, Appenweier
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 5. August 2025 liegt keine Antwort vor.