Das ärgert beim Einkauf:

Beworbene Kräuterbutter als Zutat nicht enthalten

Die „Hähnchenbrustfilets in Kräuterbutter“ von Dürrröhrsdorfer sind mit einer Zubereitung aus Rapsöl und Kräutern mariniert. In der überarbeiteten Rezeptur taucht „Butter“ zwar auf, aber nur in winziger Menge. Es bleibt eine Rapsöl-Marinade.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Auf der Schauseite wirbt die Firma Dürrröhrsdorfer mit Kräuterbutter als Zutat für die Hähnchenbrustfilets. Auf der Rückseite bezeichnete die Firma das Produkt als „Hähnchenbrustfilets in Kräuterbuttermarinade“. Laut Zutatenverzeichnis steckte jedoch keine Butter im Produkt. Stattdessen waren die Filets laut Zutatenverzeichnis in einer Marinade aus Rapsöl. 
Die Firma kennzeichnet inzwischen für die Marinade neben Rapsöl auch eine Minimenge Butter. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit rechtfertigt diese kleine Menge Butter – weniger als Salz – nicht die Werbung mit Kräuterbutter.

Die Hähnchenbrustfilet werden „in Kräuterbuttermarinade“ beworben, obwohl gar keine Butter, sondern ausschließlich billiges Rapsöl drin ist.
Auch weitere Fleischprodukte, zum Beispiel Rindersteaks werden in der identischen Marinade als „in Kräuterbuttermarinade“ beworben.
Verbraucherin aus Dresden vom 25.06.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Ein Unding: Mit „Kräuterbutter“ als Zutat für die Hähnchenbrustfilets zu werben, obwohl keine Butter enthalten ist.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht „Hähnchenbrustfilets in Kräuterbutter“. Abgebildet ist ein typischer Butterziegel mit Kräutern. Auf der Rückseite bezeichnet die Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH das Produkt als „Hähnchenbrustfilets in Kräuterbuttermarinade“. Im Zutatenverzeichnis steht nach Hähnchenfleisch „9 % Marinade“. Diese besteht unter anderem aus Rapsöl, Gewürze, Kräuter und natürlichem Aroma. Butter ist danach nicht enthalten. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art des Lebensmittels oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Nach der Streichfette-Durchführungsverordnung ist Kräuterbutter eine Zubereitung aus Kräutern und Butter mit einem Milchfettgehalt von mindestens 62 Prozent. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wer mit Kräuterbutter als Zutat wirbt, muss auch Kräuterbutter verwenden. Es kann nicht sein, dass das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite etwas anderes offenbart.

Fazit:

Die Firma sollte auf die Werbung mit Kräuterbutter verzichten.

Stellungnahme der Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Dürrröhrsdorf-Dittersbach

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit: 
Bei der Prüfung der Beschwerde wurde festgestellt, dass in der Marinade nur natürliches Butteraroma verwendet wurde, Butter jedoch nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt ist. Daher entspricht die Bezeichnung „Kräuterbuttermarinade“ nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Es handelt sich um ein Versehen, nicht um vorsätzliche Irreführung. Um den Fehler zu beheben, wurden bereits sofort Korrekturmaßnahmen eingeleitet.

Getäuscht?

Ergebnis

Dürrröhrsdorfer Hähnchenbrustfilet in Kräuterbutter, ab August 2025
Dürrröhrsdorfer Hähnchenbrustfilet in Kräuterbutter, ab August 2025
Dürrröhrsdorfer Hähnchenbrustfilet in Kräuterbutter, ab August 2025

Der Hersteller hat die Rezeptur überarbeitet und kennzeichnet nun Butter als Bestandteil der Marinade. Allerdings handelt es sich nach wie vor nicht um die auf der Schauseite beworbene – und rechtlich geregelte – „Kräuterbutter“, sondern um eine „Kräuterbuttermarinade“. Deren Zusammensetzung zeigt, dass entsprechend der Position im Zutatenverzeichnis lediglich eine geringe Menge Butter enthalten ist. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Menge der beworbenen Zutat „Kräuterbutter“ auf der Schauseite stehen, um einen falschen Eindruck zu verhindern.