Das ärgert beim Einkauf:

Ener Bio Sesam ungeschält

Der Bio-Sesam stammt aus Nicht-EU-Landwirtschaft, dennoch gibt das Etikett Deutschland als Herstellungsort an.
getaeuscht

Rossmann kennzeichnet Sesam aus ökologischem Anbau auf der Rückseite mit „Hergestellt in Deutschland“. An anderer Stelle weist das EU-Bio-Logo die Herkunft „Nicht-EU-Landwirtschaft“ aus.
Der Anbieter sollte den Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ konkretisieren.

Auf der Verpackung des ener BiO Sesam ungeschält gibt Rossmann an, dass das Produkt in Deutschland hergestellt wird. Dadurch fühle ich mich als Verbraucher getäuscht, denn Sesam wächst als wärmeliebende Pflanze nicht in Deutschland. Da es sich um ungeschälte Samen handelt, kann ich mir vorstellen, dass hier in Deutschland eine Reinigung, eine Qualitätskontrolle sowie die Verpackung stattfinden; ähnliches wurde mir auf Nachfrage von Rossmann auch so bestätigt. Diese Schritte rechtfertigen m. E. jedoch nicht die Kennzeichnung als "Hergestellt in Deutschland", denn das Produkt wurde in seinen wesentlichen Eigenschaften hier in Deutschland nicht mehr verändert. 
Als Herkunft gibt Rossmann weiterhin auf der Verpackung an, dass das Produkt aus Nicht-EU-Landwirtschaft stammt, legt also dar, dass die Rohware nicht in Deutschland gewachsen ist. Trotzdem empfinde ich die Kennzeichnung als "Hergestellt in Deutschland" als Täuschung der Verbraucher, da man die Verpackung schon sehr genau studieren muss, um diese zwei Informationen zu finden und sie final in einen logischen Zusammenhang einsortieren zu können. […] 
Verbraucherin aus Einbeck vom 08.02.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Hinweis auf die Herstellung in Deutschland passt nicht zu Sesam, der laut Bio-Kennzeichnung aus „Nicht-EU-Landwirtschaft“ stammt.

Darum geht’s:

Rossmann kennzeichnet Bio Sesam auf der Rückseite der Verpackung mit „Hergestellt in Deutschland“. Das Produkt ist ungeschält. Auf der seitlichen Verpackung steht das EU-Bio-Logo mit der verpflichtenden Herkunftsangabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts ist außerdem verpflichtend, um eine mögliche Irreführung zu vermeiden, wenn das Etikett sonst den Eindruck erwecken würde, das Lebensmittel käme aus einem anderen Land oder Ort.
Nach der EU-Ökoverordnung müssen Bio-Lebensmittel den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe auf dem Etikett angeben. Dabei sind Angaben wie „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“ ausreichend.
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch definiert den Begriff „Herstellen“ als das Gewinnen, Herstellen, Zubereiten, Be- und Verarbeiten und Mischen. Der Hinweis „hergestellt in….“ bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass alle Herstellungsschritte am genannten Ort stattfinden müssen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ passt nicht zu Sesam, der aus Nicht-EU-Landwirtschaft stammt: Das Produkt ist weitgehend unverarbeitet und wird außerhalb der EU angebaut. Der Hinweis auf eine Herstellung in Deutschland in Verbindung mit der verpflichtenden Herkunftsangabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“ wirkt widersprüchlich.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ konkretisieren.

Stellungnahme der Dirk Rossman GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Bei Lebensmitteln, die das EU-Bio-Logo tragen, muss die Herkunft der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe verpflichtend angegeben werden. In Deutschland finden bei dem enerBiO Sesam zahlreiche Qualitätskontrollen statt, bevor dieser verpackt wird. Die Angabe „Hergestellt in Deutschland“ ist somit gerechtfertigt und führt nicht zu einer Täuschung im Zusammenhang mit der Bio-Pflichtkennzeichnung.