Das Pilzpulver für „Myvial Bio Maitake“ stammt nicht aus Deutschland
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Myvial bewirbt das Angebot „myvial Bio Maitake“ im Online-Shop Myvial.de unter anderem mit dem Hinweis „Hergestellt in Deutschland“. Dass die Hauptzutat Bio Maitake Pulver nicht aus Deutschland, sondern aus „Nicht-EU“ stammt, erfährt nur, wer auf der vollbedruckten Produktrückseite das EU-Bio-Siegel „Nicht-EU-Landwirtschaft“ wahrnimmt und weiß, dass es sich auf die Herkunft der Rohstoffe bezieht.
Das Unternehmen sollte in direktem Zusammenhang mit der Werbung „Hergestellt in Deutschland“ darauf hinweisen, dass das Pilzpulver aus der Nicht-EU stammt. Das Gleiche gilt für das Logo „Made in Germany“, das auf der Schauseite der abgebildeten Verpackung zu sehen ist.
Beschwerde
Beim Produktangebot myvial Bio Maitake steht im Kleingedruckten, dass das Produkt in Deutschland hergestellt wurde, um höchste Qualität & Reinheit zu gewährleisten. Und es ist ein EU-Bio-Logo darauf, bei dem dabeisteht: Nicht EU Landwirtschaft.
Verbraucher aus Düsseldorf vom 05.06.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das Logo „Made in Germany“ auf der Schauseite der Verpackung und der Hinweis “Hergestellt in Deutschland“ beim Online-Angebot vermitteln einen falschen Eindruck über die Herkunft des Pilzpulvers.
Darum geht’s:
Die Firma Myvial bietet in ihrem Online-Shop Myvial.de unter anderem in Kapseln das Pilzpulver „Bio Maitake“ an. In der Beschreibung des Angebotes wirbt die Firma mit „Hergestellt in Deutschland“. Auf Vorderseite der abgebildeten Verpackung ist das Logo „Made in Germany“ zu sehen. Auf der Rückseite steht der Hinweis „Hergestellt in Deutschland nach strengsten Qualitätsstandards“. Unter der Überschrift „Herkunft und Qualität“ gibt die Firma an „Unser Bio Maitake Pulver stammt aus zertifiziertem Bio-Anbau …“
Das ist geregelt:
Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen die Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen, unter anderem über das Ursprungsland oder den Herkunftsort.
Ist auf einem Lebensmittel eine Herkunft angegeben, die primäre(n) Zutat(en) stammen aber nicht daher, so ist ein Hinweis zur Herkunft der primären Zutaten anzugeben. Primäre Zutaten sind laut LMIV die Zutaten, die 50 Prozent der Menge ausmachen oder die, die üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert werden.
Laut Durchführungsverordnung zu Artikel 26 der LMIV müssen die Angaben zum Herkunftsort und einer abweichenden Herkunft der primären Zutat in demselben Sichtfeld stehen, beispielsweise auf einer Verpackungsseite.
Nach der EU-Öko-Basisverordnung müssen die Anbieter bei Bio-Lebensmitteln den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe auf dem Etikett angeben. Dafür sind die Angaben EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft oder ein einzelnes Land erlaubt.
Die Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat sich in ihrer Stellungnahme Nr. 06/2024 zur „Herkunftskennzeichnung der primären Zutat bei vorverpackten Bio-Lebensmitteln mit freiwilliger Angabe von „Hergestellt in Land XY“ geäußert. Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass die abweichende Herkunft in Form von „primäre Zutat aus xy“ zu kennzeichnen ist. Der Hinweis „aus xy“ allein reicht nicht aus.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Anbieter bewirbt sein Produkt mit „Hergestellt in Deutschland“, obwohl die einzige wesentliche Zutat nicht aus Deutschland kommt. Es reicht nicht aus, über die abweichende Herkunft nur beim Bio-Siegel durch „Nicht-EU-Landwirtschaft“ zu informieren. Den Verbraucher:innen muss nicht klar sein, dass sich diese Angabe auf den Rohstoff, das Pilzpulver, bezieht. Wer nach dem Blick auf die Produktvorderseite und dem Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ seine Kaufentscheidung fällt, erfährt nicht, dass die einzig relevante Zutat Bio Maitake Pilzpulver weder aus Deutschland noch der EU stammt.
Fazit:
Die Firma Myvial sollte in direktem Zusammenhang mit der Werbung „Hergestellt in Deutschland“ und dem Logo „Made in Germany“ drauf hinweisen, dass das Pilzpulver aus Nicht-EU stammt.
Stellungnahme der Myvial GbR, Nattheim
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass die Kapseln in Deutschland produziert und abgefüllt werden. Die Rohstoffe stammen aus zertifizierten Quellen in Asien. Die Bezeichnung „Hergestellt in Deutschland“ und „Made in Germany“ sei zulässig. Wenn der Ursprung der landwirtschaftlichen Zutaten außerhalb der Europäischen Union liegt, würde das EU-Bio-Siegel mit dem Zusatz „Nicht-EU-Landwirtschaft“ ergänzt.