Das ärgert beim Einkauf:

Anbieter wirbt übertrieben mit Gesundheit für sein „IQ Brot“

„Leicht verdaulich“ soll das „gesunde Brot ohne Getreide“ sein und einen Blähbauch verhindern – für solche Aussagen gibt es jedoch keine Belege.
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Auf seiner Website bewirbt der Hersteller seine „IQ-Brote“ mit übertriebenen Aussagen zur Gesundheit wie „kein Blähbauch mehr“ und „aktiviert die Fettverbrennung“. Außerdem ist die Aussage zur Bioqualität der Zutaten bei „Harzer-Hüttenkäse-Walnussbrot“ nicht nachvollziehbar. 
Der Hersteller sollte unbelegte Behauptungen zu gesundheitlichen Wirkungen entfernen.

Jedes Brot wie das Harzer-Hüttenkäse-Walnussbrot in dem Shop iq-brot.de wird als gesund, langanhaltend sättigend, leicht verdaulich und mit weiteren die Gesundheit betreffende Aussagen beworben. Das Brot sei frei von schwer verdaulichen Proteinen wie Gluten und Lektin und somit extrem leicht verdaulich und man bekomme dadurch keinen Blähbauch mehr.
Des Weiteren wird in dem Shop damit geworben, dass viele Zutaten in Bio-Qualität genutzt wurden. Das Unternehmen befindet sich nicht im Kontrollverfahren.
Verbraucher aus Bremerhaven vom 09.12.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Weder die Werbung für die gesundheitlichen Wirkungen für das „IQ Brot“ noch der Hinweis auf die Bio-Qualität einzelner Zutaten ist nachvollziehbar.

Darum geht’s:

Unter dem Namen „IQ Brot“ vertreibt die Firma über ihrem Online-Shop Brot und Brötchen. Die Werbeaussagen für das „Harzer-Hüttenkäse-Walnuss-Brot“ sind unter anderem:
•    „Gesundes Brot ohne Getreide, glutenfrei“
•    „leicht verdaulich“
•    „sättigt 8-16 Stunden“
•    „aktiviert die Fettverbrennung“
•    „Perfekt geeignet zum Abnehmen!“
•    „Glutenfrei – kein Blähbauch mehr! Ist frei von schwer verdaulichen Proteinen wie Gluten und Lektin.“
Im Absatz „hochwertige Zutaten für deine Gesundheit“ schreibt der Hersteller: „Die meisten Zutaten sind ausschließlich in Bioqualität verfügbar und haben dadurch auch einen bis zu 40-fachen Einkaufspreis.“ 
Laut Zutatenliste besteht das „IQ Brot“ unter anderem aus geriebenen Walnusskernen, Harzer Käse, Chiasamen, Kürbiskernmehl, Ei sowie Hüttenkäse. Das „IQ Brot“ enthält kein Getreidemehl und keine der Zutaten ist als „bio“ erkennbar. 
Im Online-Shop gibt es keinen Hinweis auf ein Öko-Zertifikat.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Wirkungen, Ursprung und Herkunft sowie die Methode der Herstellung oder Erzeugung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Danach sind Angaben gesundheitsbezogen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit vermitteln. Sie dürfen nach der HCVO nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. 
In der EU-Öko-Verordnung ist die Verwendung der Begriffe „ökologisch“ und „biologisch“ sind rechtlich geschützt. Wenn ein Hersteller mit „bio“ oder „öko“ wirbt, muss er die Vorgaben der Verordnung erfüllen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller bewirbt seine „IQ Brote“ ohne erkennbare wissenschaftliche Grundlage beispielsweise als „leicht verdaulich“ sowie den Angaben „perfekt geeignet zum Abnehmen“ und „aktiviert der Fettverbrennung“. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind rechtlich streng geregelt. Die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung hält der Hersteller nicht ein.
Auch die Werbung mit Zutaten aus Bio-Qualität ist nicht nachvollziehbar, wenn tatsächlich keine Zutat aus biologischer Herkunft in der Zutatenliste erkennbar ist.  

Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, darunter unvollständige Angaben bei den Nährwerten. 

Fazit:

Der Hersteller sollte unbelegte Behauptungen zu gesundheitlichen Wirkungen entfernen.

Stellungnahme der IQ Brot.de, Leipzig

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19.12.2023 hat der Anbieter reagiert. Es liegt jedoch keine inhaltliche Antwort zum Sachverhalt vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat aufgrund der Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.