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„Kornkraft-“ und „Eiweißbrot“ wecken zu hohe Erwartungen

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„Kornkraft-“ und „Eiweißbrot“ wecken zu hohe Erwartungen

Ob Fitness-Brötchen oder Kornvital-Brot: Verbraucher schätzen Backwaren mit gesund klingenden Namen als besonders wertvoll und gesund ein – obwohl sie häufig die Zutaten nicht kennen. Das ist das Ergebnis, einer repräsentativen Studie des Portals Lebensmittelklarheit mit 1024 Teilnehmern. Die Befragung zeigt auch: Die Käufer wünschen sich eine klare und möglichst vollständige Kennzeichnung, auch auf losen Backwaren.

Fantasienamen geben Broten einen gesunden Anstrich

Das Interesse an gesunder Ernährung wächst und viele Menschen achten beim Einkauf auf eine gesunde Lebensmittelauswahl. Das wissen auch die Anbieter. Zwar dürfen Hersteller nicht beliebig mit gesundheitsbezogenen Angaben zu ihren Produkten werben. Schwammige Aussagen und Namen wie „Jogging-“, „Sovital-“ oder „Vollwertbrot“ sind allerdings nicht verboten, solange sie die Verbraucher nicht in die Irre führen. Zudem ist es erlaubt, bestimmte Nährstoffe wie Eiweiß hervorzuheben, wenn ein definierter Mindestanteil eingehalten wird. Die aktuelle Studie sollte unter anderem herausfinden, ob und welche Fantasienamen und Aussagen die Brote für Verbraucher gesünder erscheinen lassen und welche Eigenschaften sie sich davon erwarten. Den Teilnehmern wurden dazu Namen wie „Vollwert-“, „Kornkraft-“ oder „Sovitalbrot“ vorgelegt sowie verschiedene nährwertbezogene Angaben wie „Ballaststoffquelle“, „Low(er) Carb“ oder „eiweißreich“.

Die Befragung zeigte: Alle vorgeschlagenen Namen und Aussagen mit Gesundheitsbezug ließen die Brote im Vergleich zu einem Weizenmischbrot gesünder erscheinen – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Am stärksten war die Gesundheitswahrnehmung bei „Vollkornbrot“, „Kornkraft“ und „Eiweißbrot“. 67 (Eiweißbrot) bis 78 (Vollkornbrot) Prozent der Befragten schätzten diese Brote als „gesund“ oder „sehr gesund“ ein. Es zeigte sich auch, dass Angaben zu einzelnen Nährwerten wie „eiweißreich“ oder „ballaststoffreich“ ebenfalls zu einer höheren Gesundheitswahrnehmung führten. Weniger stark ließen sich die Studienteilnehmer von schwammigen Namen wie „Power-“ oder „Joggingbrot“ beeindrucken. Jeweils nur knapp über 50 Prozent der Befragten hielten diese Brote für gesund.

Das Problem: Häufig entspricht die Zusammensetzung der Brote nicht den hohen Erwartungen der Verbraucher. Die Zusammensetzung von Broten mit vielversprechenden Fantasienahmen ist nämlich nicht geregelt. So kann hinter einem „Kornkraft-Brot“ ein normales Weizenmischbrot stecken, das mit ein paar Ölsaaten aufgepeppt wurde. Zum Vergleich: Bei einem Vollkornbrot stammt der Getreideanteil zu mindestens 90 Prozent aus Vollkornmehl – so beschreiben es die Leitsätze für Brot und Kleingebäck. In puncto Gesundheitsbewertung machen die Verbraucher aber kaum einen Unterschied. Ein weiteres Beispiel: Eiweißbrot hat zwar tatsächlich in der Regel mehr Eiweiß und weniger Kohlenhydrate als andere Brotsorten – dafür allerdings drei- bis zehnmal so viel Fett. Das ist den meisten Verbrauchern nicht klar. Und die Voraussetzung für „ballaststoffreich“ ist so niedrig, dass die Angabe sogar auf einem Weißbrot stehen dürfte.

Kennzeichnung bei losen Backwaren verbessern

Bei verpackten Broten und Backwaren können Käufer anhand des Etiketts überprüfen, ob ihre Erwartungen zutreffen. Zutaten und Nährwerte sind auf nahezu allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Viele Brote und Backwaren werden allerdings über Bäckereien und Backshops lose vertrieben. Informationen über Inhaltsstoffe und Nährwerte suchen Verbraucher hier meist vergebens. In der Studie wurden die Teilnehmer daher auch gefragt, welche Form der Kennzeichnung sie sich bei losen Backwaren wünschen würden. Mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent) gab an, eine möglichst ausführliche Kennzeichnung mit Nährwerttabelle zu bevorzugen. Weitere 18 Prozent wünschten sich zumindest die klare Bezeichnung sowie eine Nährwerttabelle auf dem Verkaufsschild. Weniger als fünf Prozent sind mit der derzeitigen Kennzeichnung zufrieden. Bislang sind Händler bei loser Ware nur verpflichtet, neben dem Preis die wichtigsten Allergene und Zusatzstoffe anzugeben.

Die Befragung wurde vom 20. September bis zum 1. Oktober 2018 von der Universität Göttingen und Zühlsdorf + Partner im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit durchgeführt.      

Quelle: „Brot und Brötchen klarer kennzeichnen“, Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom 16.01.2019

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Marko Klömpkes
03.07.2023 - 19:51

Bin interessant an diesem Portal.

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