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Darf Brot ohne Getreide "Brot" heißen?

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Darf Brot ohne Getreide "Brot" heißen?

Frage 

Laut den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck enthalten Brote Getreidemahlerzeugnisse. Ich habe im Online-Shop Brote gefunden, die kein Getreide enthalten, sondern gemahlene Nüsse, Mandeln und Käse oder Quark. Sie dürften daher wohl nicht „Brot“ oder „Brötchen“ genannt werden, oder?

Antwort

Brote ohne Getreide auf Basis von Nüssen entsprechen tatsächlich nicht den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck. Die Bezeichnung „Brot“ ist für solche Produkte aber nicht per se verboten. In jedem Fall sollten „Spezialbrote“ auf Nuss-Basis eindeutig von herkömmlichem Brot zu unterscheiden sein. 

Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs beschreiben Brot als Lebensmittel auf der Basis von Getreide und/oder Getreideerzeugnissen. 

Lebensmittel auf Basis von Nüssen oder anderen Lebensmitteln außer Getreide fallen somit nicht darunter. Leitsätze sind aber nicht rechtlich bindend, sondern beschreiben, welche Zusammensetzung und Eigenschaften für Lebensmittel üblich sind und Verbraucher:innen daher erwarten können. Sie dienen Herstellern und Lebensmittelüberwachungsbehörden als Richtschnur. 

Weichen Produkte von den Beschreibungen der Leitsätze ab, sollten Hersteller dies deutlich machen, denn Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen nicht täuschen. Das gilt auch für Online-Shops.


Nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit muss ein brotähnliches Lebensmittel auf Basis von Nüssen auf den ersten Blick von „echtem“ Brot im Sinne der Leitsätze zu unterscheiden sein. Außerdem muss durch die Bezeichnung deutlich werden, um welche Art Lebensmittel es sich handelt. Ist das erkennbar, darf nach unserer Rechtsauffassung das Wort „Brot“ in Name oder Bezeichnung vorkommen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Christian Steiner
05.04.2024 - 12:16

Liebes Team von Lebensmittelklarheit,

gemäß den Leitsätzen für Feine Backwaren ist die Bezeichnung "Früchtebrot" geregelt. Sofern nur eine bestimmte Fruchtart verwendet wird (auch Nüsse gelten in diesem Kontext als Früchte), darf auch diese in der Bezeichnung verwendet werden, z. B. Birnenbrot. Hier ist die Verwendung von Getreideerzeugnissen nicht zwingend, wenn auch üblich. Gleiches gilt für "Magenbrot", "Alpenbrot" und "Russisch-Brot".

Diese Produkte dürfen ohne Getreide hergestellt werden. Statt dessen können Stärken (wie Kartoffel- oder Reismehl) verwendet werden.

Herzlichst,
Christian Steiner

Micha
03.04.2024 - 00:14

Es gibt ja auch Schinken und Salami ohne Fleisch. Es gibt Laxxs, Visch oder F!sh ohne Fisch. Döner ohne Fleisch gibt es auch, noch schlimmer sind Cevapcici ohne Fleisch. No Milk ist genauso erlaubt wie LikeMeat. Chicken ohne Hühnchen ist auch erlaubt. Kürzlich war hier von Eiersalat ohne Eier die Rede.
Kalbsleberwurst ohne Kalbsleber ist seit 60 Jahren der Klassiker für solchen Schwindel.

Warum soll es nicht auch Brot ohne Getreide geben?

Heutzutage ist offensichtlich alles erlaubt, keiner unternimmt etwas gegen diese Lebensmittellügen.

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.04.2024 - 10:53

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