Darum geht’s:
Auf der Schauseite steht in großer Schrift „Protein Lachs“ und klein darunter „Mit Meerrettich-Sauce“ sowie der deutliche Hinweis „21 g natürliches Protein*“. Die Packung enthält 90 Gramm Lachs und 50 Gramm Sauce.
Der Sternchenhinweis verweist auf die Rückseite. Dort steht:
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„Feinster Räucherlachs mit der Extraportion Protein – dank Brennnesseln und Weizenkeimen in der Meerrettich-Sauce“.
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Mit einer Extraportion Eiweiß ausgestattet, denn Weizenkeime und Brennnesseln runden den einzigartigen Geschmack unserer Meerrettich–Sauce ab. Sie sorgen mit ihrem hohen Eiweißgehalt für einen Extra-Protein-Kick.
Laut Zutatenliste enthält die Sauce außer Meerrettich unter anderem 25 Prozent Sahne, 7,6 Prozent Weizenkeime, Molkenerzeugnis und 0,1 Prozent Brennnessel.
Für Eiweiß gibt es die folgenden Nährwertangaben pro 100 Gramm:
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Lachs 21 Gramm
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Sauce 4,9 Gramm
Bezogen auf die jeweilige Einwaage enthalten Fisch plus Sauce 21,35 Gramm Eiweiß:
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Lachs 18,9 Gramm pro 90 Gramm
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Sauce 2,45 Gramm pro 50 Gramm
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Aussage auf Zutaten oder Nährstoffe bezieht.
Weiterhin legt die Verordnung fest, dass Hersteller zusätzlich zur verpflichtenden Nährwerttabelle den Brennwert oder den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz wiederholen dürfen. Eine Wiederholung einzelner Nährwerte ist nicht vorgesehen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwertbezogener Angaben. Danach erfordert die Angabe „hoher Proteingehalt“, dass mindestens 20 Prozent des gesamten Brennwerts eines Lebensmittels auf den Proteinanteil entfallen.
Für Räucherlachs mit einem Brennwert von 180 Kilokalorien sind dies umgerechnet mindestens neun Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. Diese Anforderung gilt auch für Angaben, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung haben.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „Protein-Lachs“ und die Werbung mit „21 g Protein“ sprechen für einen besonders hohen Proteingehalt des Fischerzeugnisses. Tatsächlich weist der Räucherlachs mit 21 Prozent Eiweiß den für diese Produkte üblichen Nährwert auf.
Erst die Auflösung des Sternchens auf der Rückseite führt zu weiteren Informationen. Danach soll die „Extraportion Protein“ den in der Sahne-Meerrettich-Sauce enthaltenen Weizenkeimen und Brennnesseln zu verdanken sein. Mit 4,9 Prozent Protein ist die Soße tatsächlich eiweißreicher als herkömmliche Meerrettichsoße mit etwa 2,5 Prozent. Aber selbst wenn Kundinnen oder Kunden den gesamten Inhalt der Verpackung verzehren würden – eine sehr große Portion –, würden sie ihre Proteinzufuhr nur um 1,2 Gramm erhöhen im Vergleich zu ähnlichen Erzeugnissen, was bei einer Eiweißzufuhr über 20 Gramm keine wesentliche Steigerung darstellt.
Der beworbene Wert von 21 Gramm Protein auf der Schauseite ist zudem intransparent, denn Verbraucher können ihn sowohl auf den Eiweißgehalt von Lachs beziehen als auch auf den gesamten Packungsinhalt mit Soße.
Aus unserer Sicht passt somit der Name „Protein Lachs“ nicht, denn allenfalls ist die Sauce eiweißreicher als herkömmliche Meerrettichsoße. Diese Art der Werbung ist unseres Erachtens intransparent und führt zu der falschen Annahme, der Fisch sei besonders proteinreich.
Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die isolierte Nennung des Proteingehaltes auf der Schauseite nicht die Vorgaben der LMIV für eine Wiederholung von Nährwerten erfüllt.
Fazit:
Der Hersteller sollte das Produkt umbenennen und die isolierte Angabe des Proteingehalts auf der Schauseite entfernen.