Der Online-Händler korrigiert die Kennzeichnung für das Getränkesortiment „Saft“ und unterscheidet somit „Saft“ von „Nektar“.
Kurzfassung:
Wir bedauern die Abweichungen zwischen Artikelbezeichnung und Verkehrsbezeichnung. Es lag zu keinem Zeitpunkt die Absicht vor, falsche Informationen zu veröffentlichen und somit Kunden zu täuschen. Inzwischen haben wir den Fehler behoben.
Der Onlineshop bringmeister.de verwendet für das Getränkeangebot eines Anbieters nicht mehr die Bezeichnung „Saft“ im Produktnamen, wenn es sich dabei nicht um einen Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtgehalt handelt.
Allerdings finden sich einige Getränke auf der Übersichtseite mit Namen wie „Heidelbeer“ oder „Heimische Kirsche“. Um zu erfahren, ob es sich dabei um „Saft“, „Nektar“ oder „Fruchtsaftgetränk“ handelt, müssen Verbraucher nach wie vor das Produkt selbst anklicken oder im Warenkorb die Produktinformation aufrufen.
Aus unserer Sicht sollte der Anbieter bereits auf der Übersichtsseite die korrekten Bezeichnungen und Fruchtgehalte bei allen Getränken nennen, wenn auf der Übersichtsseite bereits eine Bestellung möglich ist.