Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

„Westminster Tea Heißer Sanddorn“ wird nicht länger produziert

Aus dem Sortiment genommen: Der Tee warb prominent mit Sanddornbeeren, obwohl diese nur in Minimengen enthalten waren.
Entfernt

Die Marke Westminster Tea bewarb die Früchteteesorte „Heißer Sanddorn“ auf mehreren Seiten der Verpackung mit abgebildeten Sanddornbeeren und dem Hinweis „beerig und harmonisch“. Tatsächlich handelte es sich um einen aromatisierten Früchtetee, der überwiegend aus Hagebutte, Hibiskus und natürlichem Aroma bestand. Der Anteil an Sanddornbeeren betrug nur ein Prozent.
Nun hat die Anbieterfirma den Früchtetee aus dem Sortiment genommen.

Auf der Verpackung steht „Aromatisierter Tee Sanddorn-Geschmack“. Zutaten: …, 1 % Sanddornbeeren. Fazit: Der Produktname entspricht nicht dem Produktinhalt (nur 1 % Sanddornbeeren) und es gibt keinen Sanddorn-Geschmack (absolut nicht).
Verbraucherin aus Dortmund vom 17.12.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die auf der Teeverpackung prominent abgebildeten Sanddornbeeren passen nicht zu einem Tee, der nur eine Minimenge von einem Prozent Sanddornbeeren enthält.

Darum geht’s:

Der Früchtetee „Westminster Tea Heißer Sanddorn“ bildet auf drei Seiten der Verpackung Zweige mit Sanddornbeeren ab und ergänzt in räumlicher Nähe hierzu „beerig und harmonisch“. Neben der Sortenbezeichnung „Heißer Sanddorn“ erfolgt in kleinerer Schriftgröße der Hinweis „aromatisierter Früchtetee Sanddorn-Geschmack“. Diese Bezeichnung ist auch auf weiteren Seiten der Verpackung zu finden. Die Zutatenliste auf der Unterseite der Verpackung zeigt, dass der Früchtetee aus Hagebutte, Hibiskus, natürlichem Aroma, Holunderbeeren und einem Prozent Sanddornbeeren besteht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse muss ein teeähnliches Erzeugnis, das zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen enthält, eine deutlich erkennbare Angabe wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“ aufweisen. Diese Angabe soll in Verbindung mit der Abbildung erscheinen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominenten Abbildungen von Sanddornbeeren sowie der Hinweis „beerig und harmonisch“ lassen deutlich mehr als ein Prozent Sanddornbeeren erwarten. Der Hinweis, dass es sich um einen aromatisierten Früchtetee mit Sanddorngeschmack handelt, fällt weit weniger ins Auge. Diesen Hinweis sowie die Zutatenliste auf der Unterseite können Kaufinteressierte im Vergleich zu den Abbildungen auf den Schauseiten leicht übersehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Gestaltung der Verpackung an die Zusammensetzung des Früchtetees anpassen.

Stellungnahme von Markus Kaffee, 28844 Weyhe

Kurzfassung:

Die Deklaration folgt dem aktuellen Lebensmittelrecht und richtet sich nach den Leitsätzen für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen. Die Bezeichnung des Früchtetees lautet „aromatisierter Früchtetee-Sanddorn-Geschmack“. Im Sinne der Leitsätze dürfen bei der Herstellung von aromatisierten Früchtetees Aromen zur Geruch- und/oder Geschmackgebung zugesetzt werden.

Ergebnis

Die Firma weist darauf hin, dass „Westminster Tea-Heißer Sanddorn aufgrund von Sortimentsaktualisierungen nicht mehr produziert wird.