So haben Hersteller reagiert:

Kennzeichnung für „Saritee MangOrange“ verbessert

Änderung: Dass es sich um eine aromatisierte Früchteteemischung handelt, ist nun auf den ersten Blick erkennbar. Weiterhin hat die Herstellerfirma Fruteg die Informationen zu Mango auf der Rückseite entfernt.
Geändert

„MangOrange“ als Name eines „Tees“ lässt natürliche Bestandteile von Mango und Orange im Produkt erwarten. Tatsächlich ist „Saritee MangOrange“ eine aromatisierte Früchteteemischung. Mango, die die Anbieterfirma auch auf der Rückseite bewarb, ist in der Mischung gar nicht enthalten. Orangen tauchen als „Orangenschalen“ zwar auf, aber erst an vierter Stelle im Verzeichnis. Inzwischen hat die Anbieterfirma die Etiketten geändert. Sie weist nun auf der Vorder- und der Rückseite auf die Aromatisierung hin. Außerdem hat die Firma die Bewerbung von Mango auf der Rückseite gestrichen.

Ich habe den "SARITEE MangOrange" der Fa. Fruteg GmbH im Handel gekauft. Der Tee enthält ausweislich der aufgedruckten Zutatenliste weder Mango noch Orange [Anm. der Redaktion: Das von Lebensmittelklarheit gekaufte Produkt enthält Orangenschalen]. Er schmeckt nicht nach Mango oder Orange, er riecht auch nicht danach. Ich halte das für eine klare Verbrauchertäuschung.
Verbraucher aus Hessen vom 31.08.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Name „MangOrange“ passt nicht zu einer Früchteteemischung, die Mango gar nicht und Orangenschale nur in geringer Menge enthält. Die Schauseite der Verpackung sollte bereits klarstellen, dass es sich um eine aromatisierte Früchteteemischung handelt.

Darum geht’s:

Die Schauseite der Verpackung informiert über den Produktnamen "SARITEE MangOrange", die Füllmenge „80 g“ und bildet das EU-Öko-Siegel ab. Weitere Informationen finden sich auf der Rückseite: Dort beschreibt der Hersteller die „Teezubereitung“ und listet im Zutatenverzeichnis „Apfelstücke, Hibiskusblüten, Hagebuttenschalen, Orangenschalen, Holunderbeeren, natürliches Früchtearoma, natürliches Zitrusaroma“ auf. Weiterhin wirbt der Anbieter auf der Rückseite mit „Die ursprünglich aus Indien stammende Mango und die ebenfalls aus Asien kommende Orange vermischen sich in diesem Tee zu einem wohlschmeckenden Genuß, den man nicht mehr missen möchte.“ Tatsächlich ist jedoch keine Mango in der Früchteteemischung enthalten. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die Verordnung die Angabe der Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist für die Zutaten eine Mengenangabe vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Hersteller dürfen die Mengenangabe allerdings weglassen, wenn sie eine Zutat in „geringer Menge zur Geschmacksgebung“ verwenden. Dann ist davon auszugehen, dass nicht mehr als zwei bis drei Prozent von dieser Zutat vorhanden sind.
Nach den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse muss ein aromatisierter Kräuter- und Früchtetee in der Bezeichnung auf die Aromatisierung und die Geschmacksrichtung hinweisen.
Die Aromenverordnung definiert die Begriffe „Aroma“, „natürliches Aroma“ und „natürliches xy-Aroma“. Die Bezeichnung „natürlich“ in Verbindung mit einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie darf nur verwendet werden, wenn das Aroma zu mindestens 95 Prozent aus diesem Lebensmittel oder dieser Lebensmittelkategorie gewonnen wurde. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Früchtetee mit dem Namen „MangOrange“ können Verbraucher:innen Bestandteile von Mango und Orange im Produkt erwarten. Diese Erwartung steigert die Anbieterfirma zusätzlich mit der Bewerbung der ursprünglichen Herkunft und des Wohlgeschmacks von Mango und Orange. Außer Orangenschalen finden Käufer:innen allerdings keine weiteren natürlichen Bestandteile aus Mango und Orange unter den Zutaten. Vielmehr besteht der Tee vorwiegend aus Apfelstücken, Hibiskusblüten und Hagebuttenschalen und für den Mangogeschmack sollen offenbar die zugesetzten Aromen sorgen. Der Produktname „MangOrange“ passt daher nicht.
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Angabe „natürliches Früchtearoma“ im Zutatenverzeichnis ungenau ist. Es macht nicht deutlich, ob sich dahinter Mangogeschmack verbirgt.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte das Produkt bereits auf der Schauseite als „Früchteteemischung“ bezeichnen und klar auf die Aromatisierung hinweisen.

 

Stellungnahme der Fruteg GmbH, Edingen-Neckarhausen

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Bezeichnung „MangOrange“ bezieht sich auf die Geschmacksrichtung des Tees, welche durch natürliche Früchtearomen und Zitrusaromen erzielt wird.
Die vollständige Übersicht der sorgfältig ausgewählten Zutaten ist auf der Produktrückseite aufgeführt. Die Vorder- und Rückseite des Etiketts wurde entsprechend überarbeitet, um klarer zu kommunizieren, dass es sich um eine aromatisierte Früchteteemischung handelt.

Ergebnis

Die Anbieterfirma hat das Etikett überarbeitet und ergänzt auf der Schauseite, dass es sich um eine aromatisierte Früchteteemischung handelt. Auf der Rückseite hat die Firma die Bezeichnung „Aromatisierte Früchteteemischung mit exotischem Fruchtgeschmack“ hinzugefügt und hat die Informationen zu Herkunft und Geschmack von Mango entfernt. Der ungenaue Hinweis „natürliches Früchtearoma“ taucht unverändert in der Zutatenliste auf. Laut Herstellerinformationen werden die neuen Etiketten bereits verwendet und der Restbestand voraussichtlich bis Dezember 2023 abverkauft.