Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann High Protein Pistacia Drink

Die Verpackung stellt Pistazien heraus, tatsächlich steckt nur Aroma im Getränk.
getaeuscht

Der Produktname „High Protein Pistacia Drink“, die Farbgestaltung und die abgebildeten Pistazien lassen Pistazien im „Drink“ erwarten. In der Zutatenliste tauchen jedoch keine Pistazien auf. Stattdessen finden sich dort „Aroma“ und färbende Zutaten. Der Hersteller sollte auf der Schauseite deutlich machen, dass der Drink keine Pistazie enthält und der Geschmack aus Aroma stammt.
Ehrmann hat eine Überarbeitung der Aufmachung für 2023 angekündigt.

Auf der Verpackung steht "Pistacia" und es ist eine Pistazie abgebildet. Zuhause habe ich mir die Inhaltsstoffe angeschaut und es ist keine Pistazie enthalten.
Verbraucherin aus Mainhausen vom 20.06.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Statt Pistazien enthält „Pistacia Drink“ ein nicht näher definiertes Aroma sowie färbende Stoffe. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klar stellen, dass keine Pistazien im Getränk stecken und der Geschmack aus Aroma stammt. 

Darum geht’s:

Ehrmann nennt das Getränk „High Protein Pistacia Drink“. Dabei stellt der Anbieter „Pistacia“ durch die Schriftgröße, Schriftart und die grüne Schriftfarbe besonders heraus. Zusätzlich bildet die Flasche an verschiedenen Stellen naturgetreue Pistazien ab. Drei Sternchen „***“ ergänzen den Produktnamen. Die Rückseite erläutert die Sternchen durch die beschreibende Bezeichnung „Milchmischgetränk aus entrahmter Milch mit Pistaziengeschmack“. 
Die Zutatenliste listet keine Pistazien auf, jedoch „Aroma“ sowie „färbendes Pflanzenkonzentrat (Saflorkonzentrat)“ und „Farbstoffe (E131, Kurkumin)“. Bei dem Farbstoff E131 handelt es sich um Patentblau V. Er färbt Lebensmittel dunkelblau. Kurkumin und Saflorkonzentrat werden als gelbfärbende Stoffe eingesetzt. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sind Pistazien auf Verpackungen abgebildet, erwarten Verbraucher:innen Pistazienbestandteile im Produkt. Dies zeigte eine unserer Umfragen auf Lebensmittelklarheit am Beispiel eines Desserts deutlich.
Dass der „Pistacia Drink“ lediglich durch ein nicht näher definiertes Aroma nach Pistazie schmeckt, sollten Verbraucher:innen bereits auf den ersten Blick erkennen. Der Sternchenhinweis „***“ beim Produktnamen, der auf die Bezeichnung und damit auf den „Pistaziengeschmack“ hinweist, reicht aus unserer Sicht nicht aus, um beim Blick auf die Schauseite über die Aromatisierung aufzuklären. Der Sternchenhinweis kann leicht übersehen werden.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klar stellen, dass keine Pistazien im Getränk stecken und der Geschmack aus Aroma stammt.

Stellungnahme der Ehrmann SE, Oberschönegg

Sowohl durch die Verkehrsbezeichnung, als auch durch die Zutatenliste und die Produktbezeichnung werden Verbraucher eindeutig über die Zusammensetzung des Produkts informiert. Die Abbildung einer Pistazie zeigt auf den ersten Blick, dass das Produkt nach Pistazie schmeckt.

Ergebnis

Ehrmann hat eine Überarbeitung der Aufmachung für 2023 angekündigt.