
Schwarze Johannisbeere angekündigt, aber nicht enthalten
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Prominent bewirbt der Anbieter die Bonbons als „Schwarze Johannisbeere“. Tatsächlich sorgen nicht natürliche Johannisbeer-Bestandteile, sondern lediglich zugesetztes Aroma für den Geschmack. Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite deutlich auf die Aromatisierung hinweisen.
Beschwerde
Ich habe im Gartencenter die Bonbons „Schwarze Johannisbeere“ gekauft, was ganz groß auf der Tüte beworben ist. Als ich die Zutatenliste las, vermisste ich jegliche Angabe zu „Johannisbeere“.
Auf der Zutatenliste ist Folgendes zu lesen: „Zucker, Glukosesirup, Säuerungsmittel, Citronensäure, Aroma, Rote Beerensaftkonzentrat.“
Es ist nicht einmal von einem (künstlichen) Johannisbeeraroma, geschweige von Johannisbeersaft o.Ä. zu lesen. Ich fühle mich als Verbraucher durch diese Werbung massiv getäuscht, da das Produkt nicht einmal eine Spur dessen beinhaltet, was die große Aufschrift verspricht.
Verbraucher aus Finsing vom 02.05.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Schwarze Johannisbeere“ passt nicht zu den Fruchtbonbons. Geschmack und Farbe stammen offensichtlich nicht von schwarzer Johannisbeere.
Darum geht’s:
Auf der Bonbonverpackung der Firma Edel steht prominent „Schwarze Johannisbeere“ mit dem Zusatz „ungefüllte Bonbons“. Der Inhalt ist sichtbar.
Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als „ungefüllte Frucht-Bonbons“.
Keine der Zutaten weist auf schwarze Johannisbeere hin. Die Bonbons enthalten unter anderem Aroma und rote Betesaftkonzentrat.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Aromenverordnung handelt es sich bei „Aroma“ um einen Oberbegriff für alle Aromen. Besteht das Aroma zu mindestens 95 Prozent aus schwarzer Johannisbeere können Anbieter die Bezeichnung „natürliches schwarzes Johannisbeeraroma“ verwenden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der prominente Name „schwarze Johannisbeere“ und der Hinweis „ungefüllte Frucht-Bonbons“ passen nicht zu einem Produkt, das lediglich durch ein nicht näher bezeichnetes „Aroma“ nach der beworbenen Frucht schmeckt. Des Weiteren sorgt rote Bete für die entsprechende Farbe.
Fazit:
Die Firma sollte auf den ersten Blick deutlich machen, dass keine schwarze Johannisbeere im Produkt steckt, sondern Aroma und färbende Pflanzenkonzentrate für Geschmack und Farbe sorgen.
Stellungnahme der Eduard Edel GmbH Bonbonfabrik, Donauwörth
Kurzfassung:
Wir bedauern, dass ein Verbraucher bei unseren Bonbons keinen Hinweis auf den Rohstoff, nämlich ein natürliches Aroma (Schw. Johannisbeere) gefunden hat. Allerdings ist unsere Deklaration bei Süßwaren üblich und laut „Richtlinie für Zuckerwaren“ auch gesetzeskonform. Um dennoch die Transparenz zu erhöhen, werden wir unsere Etiketten anpassen und das natürliche Aroma (Schw. Johannisbeere) erwähnen.
Ergebnis
Der Anbieter hat eine Änderung angekündigt.