Das ärgert beim Einkauf:

Mehr „Vegane Nuggets“ in der Verpackung erwartet

Die Schauseite der Verpackung bildet 14 „Vemondo Vegane Nuggets“ ab, obwohl deutlich weniger Nuggets in der Packung stecken können.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Schauseite der Verpackung zeigt 14 „Vegane Nuggets“ und gibt eine Füllmenge von 300 Gramm an. In dem Karton jedoch stecken weniger Nuggets. Die Verpackung des Verbrauchers enthielt nur zehn Nuggets, in der von Lebensmittelklarheit gekauften Verpackung waren es elf Stück. Zusätzlich bezieht sich die angegebene Füllmenge sich nicht nur auf Nuggets, sondern beinhaltet auch 50 Gramm aus den beigefügten Dips. Dies wird erst auf der Rückseite deutlich.
Die Anbieterfirma sollte eine realistische Anzahl an Nuggets abbilden und bereits auf der Schauseite die Zusammensetzung der Füllmenge klarstellen.
 

Die Packung „Vemondo Vegane Nuggets“ enthält einen Serviervorschlag, der 14 Nuggets zeigt. Enthalten sind jedoch nur zehn Nuggets.
Ferner ist ein Gewicht von 300 g angegeben, erst hinten auf der Packung ist aufgeschlüsselt, dass davon 50 g auf Saucen entfallen.
Verbraucher aus Konz vom 16.12.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das geht besser: Die Schauseite vermittelt mehr Nuggets als tatsächlich enthalten sind. Statt 14 steckten in der gekauften Packung nur zehn Nuggets. Diese machen nicht 300 Gramm, sondern lediglich 250 Gramm des Inhalts aus. 

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Vemondo Vegane Nuggets“ bildet 14 Nuggets und daneben zwei Schälchen mit Dips ab. Die Füllmenge wird mit „300 g“ angegeben. Zusätzlich sind kleingedruckt die Hinweise „Serviervorschlag“ und „mit Curry-Dip und Süß-Sauer-Dip“ zu sehen. Die vom Verbraucher gekaufte Verpackung enthielt nur zehn Nuggets, in der von Lebensmittelklarheit gekauften Verpackung waren es elf Stück. Die Rückseite gibt die Füllmenge als „Gesamteinwaage: 300 g, „Vegane Nuggets: 250 g“, „Curry-Dip: 1x 25 g/21 ml“, „Süß-Sauer-Dip: 1x 25 g/21,2 ml“ an.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Füllmenge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass die Nettofüllmenge bei verpackten nicht flüssigen Lebensmittel in Kilogramm oder Gramm anzugeben ist. Die Fertigpackungsverordnung regelt die Kennzeichnung von Füllmengen bei verpackten Produkten. Danach sind bei Fertigpackungen, die aus mehreren Packungen mit verschiedenartigen Erzeugnissen bestehen, die Mengen der einzelnen Erzeugnisse anzugeben. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Schauseite beschönigt den Inhalt, denn sie zeigt nicht die tatsächliche Menge an Nuggets. In der von Lebensmittelklarheit gekauften Packung steckten nur elf Nuggets und damit gut 20 Prozent weniger als erwartet. Hinzu kommt, dass die Füllmengenangabe 300 Gramm auf der Schauseite Nuggets in dieser Menge vermittelt. Das geht ehrlicher. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte eine realistische Anzahl an Nuggets abbilden und bereits auf der Schauseite die Zusammensetzung der Füllmenge klarstellen.

 

Stellungnahme der Food Fox GmbH, Emstek

Kurzfassung:
Die Anzahl der in der Verpackung enthaltenen Nuggets kann je nach Größe und Gewicht dieser variieren. In jedem Fall ist die Einhaltung der gekennzeichneten Gewichtsangabe sichergestellt. Das Vorhandensein von Nuggets und Dips ist auf der Vorderseite der Verpackung erkennbar. Hier findet sich auch die Gesamtgewichtsangabe. Die Einzelgewichte werden transparent und leicht verständlich dargestellt.