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500-Milliliter-Eis wiegt nur 330 Gramm

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500-Milliliter-Eis wiegt nur 330 Gramm

Frage

Ich habe ein Vanilleeis gekauft, das mit 500 Milliliter deklariert ist. Es sind allerdings nur 330 Gramm im Becher. Beim letzten Einkauf war es mir noch nicht aufgefallen. […]
Heute fiel mir nach dem Einkauf (bei Minusgraden) auf, dass das Eis sehr weich ist. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine verdeckte Preiserhöhung handelt, indem hier ordentlich Luft mitverarbeitet wurde. Ist das zulässig?

Verbraucherin aus Hamburg vom 27.12.2025

Antwort

Bei Speiseeis muss die Füllmenge – anders als bei anderen festen Lebensmitteln – nach Volumen gekennzeichnet werden, also in Milliliter. Ein Aufschlagen mit Luft ist zulässig und erhöht die Füllmenge. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist das nicht verbraucherfreundlich. 

Grundsätzlich müssen Anbieter bei festen Lebensmitteln die Füllmenge in Gramm angeben, bei flüssigen Lebensmitteln in Milliliter oder Liter. Das ist in der Fertigpackungsverordnung festgelegt. Die Verordnung regelt aber auch einige Ausnahmen. Dazu zählt unter anderem Speiseeis, das nach Volumen – also in Milliliter – statt nach Gewicht gekennzeichnet werden muss. Einige Hersteller kennzeichnen die Füllmenge freiwillig zusätzlich in Gramm.

Um eine cremige Konsistenz zu erreichen, ist es üblich, bei der Herstellung Luft ins Eis zu schlagen. Eine rechtlich verbindliche Vorgabe, wie viel Luft eingeschlagen werden darf, gibt es nicht. Den Leitsätzen für Speiseeis zufolge ist bei verpacktem Eis ein Lufteinschlag bis zu 150 Prozent des ursprünglichen Volumens üblich. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Ausnahme bei der Füllmengenangabe für Speiseeis nicht nachvollziehbar. Beschwerden von Verbraucher:innen zeigen, dass diese Angabe verärgert. Die Ausnahmeregelung sollte entfallen und die Füllmenge von Speiseeis nach Gewicht und nicht nach Volumen berechnet werden. So hätte der Lufteinschlag keinen Einfluss mehr auf die Füllmenge.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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Cris Andre
25.06.2024 - 23:07

Daran muss sich wirklich was ändern. Leitsätze sind doch für Unternehmer nicht bindend. Also wird soviel Luft wie möglich untergeschlagen. Ich stelle immer wieder fest wie leicht das Speiseeis geworden ist. Es sollte wirklich eine echte Massenangabe vorhanden sein!

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