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Lebensmittelkennzeichnung: Ihre Meinung zählt!

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Lebensmittelkennzeichnung: Ihre Meinung zählt!

Die Europäische Kommission will die EU-Lebensmittelinformationsverordnung überarbeiten. Vorab bittet sie Verbraucher:innen, Unternehmen und Verbände um ihre Meinung zu vier Themengebieten: zur Nährwertkennzeichnung sowie Nährwertprofilen, zur Herkunftskennzeichnung, zu Haltbarkeitsdaten und zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Verbraucher:innen können noch bis zum 7. März 2022 in einem Fragebogen ihre Meinung dazu äußern.

Vereinfachte Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite

Die Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle ist auf den meisten Lebensmitteln Pflicht. Eine vereinfachte Darstellung auf der Vorderseite wie der farbliche Nutri-Score ist hingegen bislang freiwillig. Die EU-Kommission will jetzt prüfen, ob eine einheitliche, vereinfachte Nährwertkennzeichnung Pflicht werden soll. Auch zur Festlegung von Nährwertprofilen, die Grenzwerte für Nährstoffe wie Fett, Zucker und/oder Salz in Lebensmitteln definieren soll, können Verbraucher:innen sich äußern. Werden die festgelegten Werte überschritten, dürfen Hersteller das Lebensmittel nicht oder nur eingeschränkt mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bewerben. 

Ausnahmen für alkoholische Getränke abschaffen?

Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent müssen bislang weder eine vollständige Zutatenliste noch eine Nährwerttabelle tragen. Verbraucher:innen erfahren bei diesen Getränken weder die Zutaten noch den Zucker- oder Kaloriengehalt. Die EU-Kommission prüft, ob diese Informationen in Zukunft verpflichtend auf dem Etikett stehen sollten.   

Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Prüfstand 

Zu viele Lebensmittel landen im Müll. Um das zu ändern, sollen die Regelungen für das Mindesthaltbarkeits- sowie das Verbrauchsdatum überarbeitet werden. Beispielsweise prüft die EU-Kommission, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum für bestimmte, lange haltbare Lebensmittel wegfallen kann und ob andere Daten wie das Herstellungsdatum sinnvoller sind. 

Herkunftskennzeichnung ausweiten?

Bislang erfahren Verbraucher:innen nur bei einzelnen Lebensmitteln, woher sie stammen. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung könnte nun ausgeweitet werden, beispielsweise auf Milch oder Fleisch als Hauptzutat in Lebensmitteln. Dazu fragt die EU-Kommission alle Beteiligten, ob sie eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittelgruppen sinnvoll finden.  

Die Überarbeitung der Lebensmittelinformationsverordnung ist Teil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für eine nachhaltige Lebensmittelversorgung sowie dem europäischen Plan zur Krebsbekämpfung. Verbraucher:innen können nach einmaliger Registrierung an einer Online-Befragung zu den oben genannten Themen teilnehmen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Beteiligung an der Befragung eine seltene Möglichkeit für Verbraucher:innen, direkt bei der Europäischen Kommission ihre Meinung zu einer Gesetzesänderung anzubringen und damit Einfluss darauf zu nehmen. 

Hier geht es zum Online-Fragebogen

Quelle: „Kennzeichnung von Lebensmitteln: Ihre Meinung ist gefragt!“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ 

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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