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CBD-Öle im Test: Vollmundige Versprechen sind nicht belegt

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CBD-Öle im Test: Vollmundige Versprechen sind nicht belegt

Die Versprechen CBD-haltiger Produkte sind groß: Als „Schlafhilfe“, „gegen Stress“ oder gar „entzündungshemmend“ werden sie angepriesen. Kein Wunder, dass der Verkauf der Mittel boomt – vor allem im Internet. Doch die Einnahme der hanfhaltigen Produkte birgt Risiken, eine rechtliche Zulassung fehlt bislang und für die behaupteten Wirkungen fehlen Beweise. Das zeigt ein aktueller Test der Stiftung Warentest von 17 CBD-haltigen Ölen und Kapseln. Niedrig dosiertes Öl gibt es ab 17 Euro für 10 Milliliter, ein zehnprozentiges kostet bis zu 80 Euro.

Stiftung Warentest: Keines der geprüften Produkte ist sicher

CBD steht für Cannabidiol, einem Inhaltsstoff der Hanfpflanze. Im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) soll er nicht berauschend wirken, dafür werden ihm zahlreiche positive Wirkungen nachgesagt. Allerdings sei die Substanz alles andere als harmlos, warnt die Stiftung Warentest. Vieles sei noch nicht erforscht, beispielsweise die Wechselwirkungen mit Medikamenten oder die dauerhaften Folgen für Organe wie die Leber. Die Tester halten daher keines der überprüften Produkte für sicher.

Dass trotzdem nur wenige CBD-Produkte aus dem Verkehr gezogen werden, liegt an der rechtlichen Grauzone, in der sich die Mittel derzeit bewegen: Viele Produkte präsentieren sich wie Arzneimittel, haben aber laut einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine psychotropen oder schädlichen Auswirkungen. CBD-Produkte sind daher als Lebensmittel anzusehen. Diese benötigen normalerweise keine Zulassung.

Da CBD-Produkte vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten sie allerdings als Novel Food. Bei solchen neuartigen Lebensmittel müssen Hersteller eine Zulassung beantragen. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft diese Produkte auf ihre Sicherheit. Für CBD-Produkte gibt es bereits mehrere Anträge, die noch auf ihre Zulassung warten. Eine abschließende Entscheidung der EU-Kommission steht allerdings noch aus. In der Zwischenzeit dürften solche Produkte nicht verkauft werden. Die Lebensmittelüberwachung geht bereits gegen diese Produkte vor.

Nicht belegte Gesundheitsversprechen vor allem im Internet zu finden

Gesundheitsversprechen für Lebensmittel sind laut Health-Claims-Verordnung streng reglementiert. Entsprechend sind auf den Produkten selbst oft nur allgemeine Aussagen wie „Für mehr Wohlbefinden, innere Balance“ oder „Für Ausgeglichenheit, Balance und Lebensfreude“ zu finden. In den entsprechenden Online-Shops hingegen fanden die Tester zahlreiche nicht belegte Gesundheitsversprechen wie „Gegen Stress“ oder „Für ein schlagkräftiges Immunsystem“. Laut Health-Claims-Verordnung müssen solche Aussagen belegt und von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Für Cannabidiol liegt bislang keine solche Zulassung vor. Auch auf Nachfrage stellte keiner der Hersteller den Testern entsprechende Studien oder Nachweise zur Verfügung.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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