Das ärgert beim Einkauf:

LiveFresh Cannabis Shot

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Kennzeichnung lässt nicht erkennen, ob Cannabinoide im Produkt stecken und welche Wirkung der „Shot“ haben soll.
getaeuscht

Die Angebotsbeschreibung im Internet und die Aufmachung des Produktes mit den Begriffen „Booster“ und „Shot“ legen eine schnell einsetzende Wirkung für Verbraucher durch Cannabis nahe. Außerdem wird bei der Beschreibung im Internet suggeriert, dass das Getränk Cannabidiol(CBD) enthält, was aber nicht als Wirkstoff auf dem Produkt gekennzeichnet ist. Der Anbieter sollte mit der Aufmachung keine Wirkung nahe legen, die er nicht näher erklärt und durch Wirkstoffe belegt. Zudem sollte er  die Menge des Hanfsaftes klar benennen.

Das Produkt wird als Cannabis bezeichnet. Es enthält jedoch nur zu minimalen Anteilen getrocknetes Hanfblattpulver (unter 1 %; Anmerkung der Redaktion: In der Zutatenliste steht „Gefriergetrockneter Hanfsaft (< 1 %)“). Es schmeckt nicht nach Cannabis sondern nur nach den anderen Zutaten. Es sind keine Angaben zu enthaltenen Cannabinoiden deklariert, nur kein THC. Wenn Cannabis als Hauptbestandteil angepriesen wird im Produkt, sollte es auch mehr vorhanden sein.
Verbraucherin aus Berlin vom 31.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Angebotsbeschreibung im Internet und die Aufmachung des Produktes mit den Begriffen „Booster“ und „Shot“ legen eine schnell einsetzende Wirkung für Verbraucher durch Cannabis nahe. Außerdem wird bei der Beschreibung im Internet suggeriert, dass das Getränk Cannabidiol(CBD) enthält, was aber nicht als Wirkstoff auf dem Produkt gekennzeichnet ist. 

Darum geht’s:

Der Produktname „… Shot“ ist von „Energy Shots“ bekannt, die eine hohe Koffeinkonzentration aufweisen und deshalb schnell und stark anregend wirken sollen. Das Wort „Booster“ stammt von dem englischen Wort „to boost“, was verstärken oder ankurbeln bedeutet. Beide Begriffe erwecken den Eindruck einer schnell einsetzenden Wirkung. Es wird nicht deutlich, worin diese bestehen soll. Die Aufmachung vermittelt aber, dass diese Wirkung der Zutat „Hanf“ zuzuschreiben ist.

In der Zutatenliste taucht als einzige Hanfzutat gefriergetrockneter Hanfsaft (< 1 %) auf. In der Angebotsbeschreibung auf livefresh.de weist der Hersteller durch mehrere Hinweise ebenfalls auf eine nicht näher beschriebene Wirkung hin

  • „Einfach reiner Hanfsaft kombiniert mit Superfoods und frischen Früchten, damit sich dein Körper und Geist wohlfühlen“
  • „Feel good. Not high“
  • „Wir suchten nach einer sauberen Lösung die positiven Eigenschaften von Cannabis für alle zugänglich zu machen. Keine Pille, Tinktur und auch kein Öl.“
  • „Im Frühstadium des Hanf- & CBD-Wiederauflebens haben wir das Potenzial dieses uralten Arzneimittels erkannt, das vor kurzem wieder an die Spitze von Gesundheit und Lebensstil zurückgekehrt ist“ und
  • „Wir verwenden ausschließlich männliche Hanf-Blüten, die THC-frei sind. … In der männlichen Nutzpflanze hingegen befindet sich vornehmlich CBD, welches … nicht psychoaktiv auf den menschlichen Körper auswirkt.“

Eine klare Angabe zur Wirkung des Shot und ob das Getränk tatsächlich Cannabinoide wie CBD als Wirkstoffe enthält, erfahren die Käufer weder durch die Angebotsbeschreibung im Internet noch auf dem Produkt. Auf diesem bleibt zudem unklar, aus welchem Pflanzenteil der getrocknete Hanfsaft stammt und wie groß die Menge genau ist.

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften eines Lebensmittels, beispielsweise die Zusammensetzung.

Laut dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind die Samen von Cannabis und daraus hergestellte Lebensmittel wie Hanfsamen-Salatöl, Hanfsamen-Bier oder Hanfsamen-Schokolade keine Betäubungsmittel im Sinne des BtMG. Auch Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis sind von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt.

Cannabidiol (CBD) ist laut Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission als neuartig eingestuft und bedarf somit einer Zulassung nach der Novel Food-Verordnung. Eine solche Zulassung liegt bisher nicht vor. Hingegen sind Hanfsamen und Erzeugnisse daraus, Hanfblätter (ohne THC oder THC arm) nicht neuartig und daher verkehrsfähig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Begriffe „Shot“ und „Booster“ vermitteln eine bestimmte Wirkung oder Funktion, die aber nicht näher erläutert wird. Aufgrund der Aufmachung kann man sie auf die Zutat „Hanf“ beziehen und laut Internetwerbung konkret auf Cannabidiol (CBD). Hier fehlen eine Angabe der konkreten wirksamen Substanz und deren Menge im Produkt. Zudem sind Wirkungen für Cannabidiol (CBD) nicht ausreichend belegt und keine gesundheitsbezogenen Angaben nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen. Der Anbieter des Cannabis Shot deutet jedoch mehrfach an, dass sein Produkt „gut“ tut und „sich Körper und Geist wohlfühlen“. Dies ist aus unserer Sicht als unspezifische gesundheitsbezogene Angabe zu verstehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte keine Begriffe wie „Shot“ oder „Booster“ verwenden, ohne deutlich zu machen, welcher Inhaltsstoff welche konkrete Wirkung hat und wie viel davon vorhanden ist.

Stellungnahme der LiveFresh GmbH & Co. KG, Rietheim-Weilheim

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 10.01.2020 liegt bisher keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de