Lexikon
Füllmenge
Die Füllmenge gibt Auskunft über das Gewicht oder das Volumen, manchmal auch die Stückzahl des enthaltenen Lebensmittels. In der Regel ist bei Fertigpackungen mit flüssigen Lebensmitteln die Füllmenge nach Volumen (in Liter oder Milliliter), bei allen anderen Lebensmitteln nach Gewicht (in Gramm oder Milligramm) angegeben.
Diese so genannte Nennfüllmenge ist aber keine Garantie dafür, dass Sie auch tatsächlich genau die angegebene Menge erhalten, denn für Hersteller gilt das Mittelwertprinzip. Demnach darf die Nennfüllmenge einer Charge im Durchschnitt nicht unterschritten werden. Abweichungen bei den einzelnen Verpackungen sind jedoch zulässig, es gelten festgelegte Toleranzen.
„Mogelpackungen“, also Verpackungen, die einen größeren Inhalt vortäuschen als sie enthalten, sind verboten.
Weitere Informationen zum Thema Füllmenge finden Sie hier:
https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/weniger-fuers-geld-aergernis-fuellmenge

In dieser Folge beschäftigen wir uns mit der Frage: Warum steckt in Lebensmittelverpackungen manchmal weniger Inhalt, als draufsteht? Wurde hier bei der Abfüllung durch den Hersteller etwa getrickst? Und handelt es sich nicht um Täuschung, wenn die Butter nur 240 Gramm wiegt, obwohl auf der Verpackung steht, dass 250 Gramm drin sind? Fragen wie diese bekommen wir immer wieder von Verbraucher:innen gestellt. Ernährungsexpertin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern klärt auf, welche Abweichungen erlaubt sind – und warum die aktuelle Regelung nicht unbedingt verbraucherfreundlich ist.
Mehr Infos gibt es hier:
Erlaubt: Verpackungen mit weniger Inhalt
Zählen Eiswürfel in Getränken zur Füllmenge?
Garnelen wiegen nach dem Auftauen weniger als angegeben
Zählt die Käserinde zum Nettogewicht?
Füllmenge bei Lebensmitteln: Abweichungen sind ärgerlich, aber erlaubt
Weniger drin, als draufsteht: Darf das sein?
Das Storyboard zur Podcastfolge finden Sie hier: