Fragen & Antworten

Angabe der Fischeinwaage fehlt

Teasertitel
Angabe der Fischeinwaage fehlt

Frage 

Bei Fischkonserven, zum Beispiel „Heringsfilets in Curry-Creme", ist mir aufgefallen, dass neuerdings nur noch eine Gewichtsangabe erfolgt, zum Beispiel „200 g“. Bisher waren auf den Konserven zwei Gewichtsangaben aufgedruckt, zum Beispiel „Inhalt 200 g, Fischeinwaage 120 g“.

Meine Frage ist: Wurde die Fertigpackungsverordnung geändert und die Fischeinwaage muss nicht mehr angegeben werden?
Verbraucher aus Oldenburg vom 22.07.2025

Antwort

Die Angabe der Fischeinwaage ist bei Fischerzeugnissen nicht verpflichtend. Anbieter müssen den Fischanteil aber in Prozent angeben, entweder im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung des Lebensmittels. 

Der Begriff „Fischeinwaage“ ist rechtlich nicht definiert. Er ist aber bei einigen Fischkonserven nach wie vor zu finden und bezeichnet den bei der Herstellung eingesetzten Fischanteil. Die Angabe erfolgt in Gramm und ist beispielsweise bei Fischkonserven in Saucen oder Cremes üblich. 

In den Leitsätzen für Fischerzeugnisse ist beschrieben, dass der Fischanteil (Fischeinwaage) bei Fischkonserven in Soßen oder Cremes üblicherweise bei mindestens 60 Prozent liegt. 

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Anbieter den Mengenanteil wertgebender Zutaten angeben müssen. Bei einer Fischkonserve mit der Bezeichnung „Heringsfilet in Currycreme“ müssen sie daher den Anteil an Hering am Gesamtprodukt in Prozent angeben. Die Angabe muss entweder in oder nahe der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis stehen. Bei dem von Ihnen genannten Produkt müsste der Anteil an Hering bei 60 Prozent liegen. 

Die Angabe der Fischeinwaage in Gramm ist eine zusätzliche freiwillige Angabe. Sie darf nicht täuschen, darf also der Mengenangabe in Prozent nicht widersprechen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (2 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.