Seit dem 13. Dezember 2014 regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zum Teil gelten Übergangsfristen bis Ende 2016.
Vanillejoghurt ohne Vanille, Tiefkühlbeeren, die fruchtiger schmecken als frisch geerntete, oder aufgepeppte Fertiggerichte - Aromen ahmen echten Geschmack nach.
Auf der Packung prangen Früchte und der Name suggeriert einen üppigen Fruchtanteil. Doch im Produkt steckt kaum ein Hauch der genannten Zutat. Alibizutaten sind für Verbraucher ein Ärgernis.
Der Begriff „Separatorenfleisch“ taucht gelegentlich in Bezeichnungen von Fleischerzeugnissen und Zutatenlisten auf. Was sich dahinter verbirgt, wissen viele Verbraucher nicht.
Erythrit wird als kalorienfreie Zuckeralternative angeboten, manche Hersteller verpassen der Substanz einen natürlichen Anstrich. Doch das ist Augenwischerei.
Ob „Käse-Laugenstange“ oder Pizza: Zum Überbacken verwenden Hersteller neben echtem Käse auch manchmal Imitat. Doch das ist für Verbraucher nicht immer eindeutig zu erkennen.