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Überraschung im Teeregal: Wenn Namen zu viel versprechen

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Überraschung im Teeregal: Wenn Namen zu viel versprechen

Von Schwarztee bis zu aromatisiertem Früchtetee: Das Teeangebot in den Supermärkten kennt kaum Grenzen. Beim Einkauf müssen Verbraucher:innen allerdings genau hinschauen. Denn farbenfrohe Bilder und wohlklingende Bezeichnungen spiegeln nicht immer den tatsächlichen Inhalt wider. Erst der Blick auf die Bezeichnung sowie in die Zutatenliste verrät, was drinsteckt. Dabei steht die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung häufig nur klein auf der Rückseite der Verpackung.

Was steht drauf – und was ist drin? 

Die Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee beschreiben, was Verbraucher:innen bei verschiedenen Teesorten erwarten können. Die Leitsätze dienen den Herstellern zur Orientierung, sind jedoch nicht rechtsverbindlich.

„Tee“ im engeren Sinne stammt laut den Leitsätzen ausschließlich aus den Blättern, Blattknospen und zarten Stielen des Teestrauches Camellia sinensis. Dazu zählen Schwarzer Tee, Grüner Tee, Weißer Tee, Pu-Erh-Tee sowie Oolong Tee. Sie unterscheiden sich vor allem durch ihr Herstellungsverfahren, insbesondere durch den Grad der Fermentation. Tee vom Teestrauch enthält natürlicherweise Koffein – laut den Leitsätzen mindestens 1,5 Prozent in der Trockenmasse.

Davon zu unterscheiden sind Kräuter- und Früchtetees, die aus anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen hergestellt und wie Tee verwendet werden – etwa aus Pfefferminze, Hagebutte oder Hibiskus. Je nach Mischung reicht die Bezeichnung von „Pfefferminztee“ bis hin zu Sammelbegriffen wie „Kräutertee“ oder „Gewürztee“. Bestimmt eine Pflanzenart maßgeblich das Produkt und macht mehr als die Hälfte der Mischung aus, wird sie in der Bezeichnung genannt – zum Beispiel „Melissentee-Mischung“. 

Beim Geschmack wird häufig nachgeholfen

Viele Tees, sowie Kräuter- und Früchtetees enthalten zusätzliche Zutaten, die den Geruch und Geschmack aufpeppen sollen – etwa Fruchtsäfte, zum Beispiel in getrockneter Form, oder Aromen. Diese Produkte tragen dann die Bezeichnung „aromatisiert“, ergänzt um die Geschmacksrichtung, zum Beispiel „Aromatisierter Grüner Tee – Apfel- und Holunderblütengeschmack“. Diese Bezeichnung, die den Tee genau beschreibt, steht häufig aber nur klein auf der Rückseite des Produkts. Für die Schauseite wählen Anbieter dagegen oft klangvolle Fantasienamen und ansprechende Abbildungen von Kräutern oder Früchten. 

Den Leitsätzen zufolge sollten Abbildungen auf dem Produkt dem Erzeugnis entsprechen. Wird der bildlich dargestellte Geschmack ausschließlich oder überwiegend durch Aromen erreicht, sollte dies im Zusammenhang mit der Abbildung klar gekennzeichnet sein durch den Hinweis „mit …-Geschmack“. 

Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen aber: Besonders bei Früchtetees bildet die Verpackung oft Früchte ab, die gar nicht oder nur in Spuren enthalten sind. Häufig bestehen solche Mischungen hauptsächlich aus Apfel, Hagebutte oder Hibiskus. Der Geschmack stammt vor allem aus dem zugesetzten Aroma. 

Natürliche Süße – nicht für alle geeignet

Tees sind meist kalorienfrei. Um dennoch einen süßen Geschmack zu erzielen, setzen Hersteller insbesondere bei Kräuter- und Früchtetees immer häufiger natürliche Süßmacher wie Süßholzwurzel, süße Brombeerblätter oder Stevia ein. Stevia wird in der Zutatenliste als Steviablätter, Süßkraut oder Süßblatt bezeichnet. 

Bei Süßholzwurzel ist besondere Aufmerksamkeit gefragt: Sie enthält Glycyrrhizinsäure, die den Blutdruck beeinflussen kann. Daher ist ab bestimmten Mengen ein Hinweis auf der Verpackung gesetzlich vorgeschrieben:

  • ab 10 mg/l: „enthält Süßholz“, wenn die Zutat nicht in der Zutatenliste oder Bezeichnung klar benannt wird.
  • ab 50 mg/l: zusätzlicher Warnhinweis: „enthält Süßholz – bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden“.

Tees mit vielversprechenden Namen

Einige Tees tragen Produktnamen wie „Schlaf gut“, „Gelassenheit‘“, „Magenfreund“, oder „Schlank“. Diese Namen können gesundheitliche Wirkungen nahelegen. Gesundheitsbezogene Angaben unterliegen jedoch der Health-Claims-Verordnung. Sie müssen von der EU-Kommission geprüft zugelassen werden. 

Die Frage, ob ein Produktname eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, ist häufig ein Fall für die Gerichte. So hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass der Begriff „Detox“ eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, die für die betreffenden Kräuterteemischungen nicht zugelassen ist. Ebenso nicht erlaubt ist der Begriff „Freetox“. Auch Produktnamen wie „Figur fit“ oder „Anti-Stress“ für Tees wurden bereits vor Gerichten verhandelt. 

Fragen und Meldungen von Verbraucher:innen an Lebensmittelklarheit zeigen: Die Aufmachung und Kennzeichnung von Teeverpackungen kann missverständlich sein. Dies betrifft besonders aromatisierte Früchtetees, bei denen die abgebildeten und benannten Früchte kaum oder gar nicht enthalten sind. 

Kritisch aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind zudem Produktnamen, wie „Schlaf gut“, „Magenfreund“ oder „Schlank“, die gesundheitsbezogene Wirkungen vermitteln. Dabei bleibt unklar, welcher Bestandteil des Tees für die Wirkung verantwortlich sein soll. 

Verbraucher:innen müssen auf den ersten Blick die Art des Tees und seine Eigenschaften erkennen können. Wenn abgebildete Früchte, Kräuter und Gewürze nur in geringer Menge eingesetzt werden, sollte die Menge bereits in Zusammenhang mit der Abbildung genannt werden. Ein Hinweis auf eine Aromatisierung gehört ebenfalls auf die Schauseite. Hersteller sollten auf Produktnamen, die eine gesundheitliche Wirkung vermitteln können, verzichten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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G. Wilhelm
18.07.2018 - 21:15

Hallo,
was ist mit Pu-Erh-Tee, habt ihr den vergessen? :-)
VG
GW

Redaktion Lebensmittelklarheit
23.07.2018 - 15:02

Vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Pu-Erh-Tee im Text ergänzt.

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