Nicht nur bei der industriellen Lebensmittelherstellung, sondern auch im Privathaushalt werden Aromen eingesetzt, beispielsweise Vanillearomen beim Backen von Kuchen und Weihnachtsplätzchen.
Mit „Stevia“ gesüßte Lebensmittel stehen seit mehreren Jahren in den Regalen. Doch während der Einsatz von Steviolglykosiden als Zusatzstoff klar geregelt ist, bleibt die Rechtslage für den Einsatz von Steviablättern in Lebensmitteln kompliziert.
Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe – bei der Vielfalt der eingesetzten Süßmacher in verarbeiteten Lebensmitteln kann man leicht den Überblick verlieren.
Vanillejoghurt ohne Vanille, Tiefkühlbeeren, die fruchtiger schmecken als frisch geerntete, oder aufgepeppte Fertiggerichte - Aromen ahmen echten Geschmack nach.
Auf der Packung prangen Früchte und der Name suggeriert einen üppigen Fruchtanteil. Doch im Produkt steckt kaum ein Hauch der genannten Zutat. Alibizutaten sind für Verbraucher ein Ärgernis.