EU-Verordnungen, -Richtlinien, deutsche Verordnungen und Gesetze: Die Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen kann verwirrend sein. Wir geben einen Überblick.
Viele Fragen rund um die Kennzeichnung auf Lebensmitteln lassen sich mit Hilfe einer einzigen Verordnung klären, der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Im Interesse des Verbraucherschutzes mahnen die Verbraucherzentralen immer wieder Anbieter ab. Wann dies sinnvoll und erfolgversprechend ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Seit dem 13. Dezember 2014 regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zum Teil gelten Übergangsfristen bis Ende 2016.
Verbraucher sollen beim Einkauf unmittelbar einschätzen können, welche Art von Lebensmittel sie vor sich haben, wenn sie „Fleischwurst“, „Weizenmischbrot“ oder „Fruchteiskrem“ wählen.
Die Verbraucherzentralen haben verschiedene Möglichkeiten, rechtlich gegen unlauteren Wettbewerb und Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften vorzugehen.