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Käse: Original oder Imitat?

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Käse: Original oder Imitat?

Ob „Käse-Laugenstange“ oder Pizza: Zum Überbacken verwenden Betriebe neben echtem Käse auch manchmal Imitat. Doch das ist für Verbraucher:innen nicht immer eindeutig zu erkennen. Auskünfte an der Bedienungstheke lassen sich nur schwer überprüfen. Sogar bei verpackten Lebensmitteln wird es manchmal schwierig, aus der Zutatenliste herauszulesen, ob ein Imitat eingesetzt wurde.

Preiswerter Ersatz

Käse ähnliche Imitate werden vor allem in der Gastronomie, im Imbissbereich, zum Beispiel bei Pizza, und bei Bäckereiprodukten verwendet, beispielsweise für überbackene Croissants und „Käsestangen“. Auch in Fertigprodukten kommen sie zum Einsatz. Im Einzelhandel sind Imitate als streufähiger Backbelag für Pizza im Kühlregal zu finden, – zum Beispiel unter der Bezeichnung „Pizza-Mix“.

Bei der Produktion dieser Imitate wird Milchfett durch billigere pflanzliche Öle oder Fette ersetzt. Weitere typische Zutaten sind Wasser, Stärke, Emulgatoren, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksverstärker pflanzliches Eiweiß und/oder Milchpulver. Ein Reifungsprozess ist nicht notwendig.

Für Betriebe sind diese Produkte preiswerter als echter Käse. Sie eignen sich besonders gut zum Überbacken und schmecken „täuschend echt“. Neben reinen Imitaten sind auch Mischungen aus Käse und Ersatzprodukten im Handel.

Imitate dürfen nicht „Käse“ heißen

Die Bezeichnung „Käse" ist für echten Käse aus Milch reserviert. Imitate dürfen deshalb keinesfalls „Käse“ heißen oder Käse als Wortbestandteil enthalten. Bezeichnungen wie „Käseimitat“, „Analogkäse“, „Käseersatz“ und „Kunstkäse“ sind im Sprachgebrauch zwar üblich, als Bezeichnung jedoch verboten.

Mit Imitat überbackene Croissants dürfen daher nicht „Käsecroissants“ heißen. Korrekt wäre stattdessen beispielsweise "Croissant mit Backbelag aus Pflanzenfett und Magermilch".

Um eine appetitlichere Bezeichnung zu finden, werden manche Produkte lediglich als „überbacken“ deklariert. Auch dies ist unzulässig. Laut Gesetz dürfen Betriebe weder durch Aufmachung und Etikett noch durch die Werbung den Eindruck erwecken, dass es sich um Käse handelt. Bei üblicherweise mit Käse hergestellten Lebensmitteln reicht es daher nicht, die Bezeichnung „Käse“ zu vermeiden. Auf das Ersatzprodukt muss explizit hingewiesen werden.

Bei verpacktem Käse und verpackten Lebensmitteln mit Käse muss die Ersatzzutat in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen angegeben sein, und zwar in einer Schriftgröße, deren Höhe mindestens 75 Prozent des Produktnamens beträgt.

Auf ein Ersatzprodukt für Käse, das den Namen „Pizza-Mix“ trägt, gehört also beispielsweise die Angabe „mit Pflanzenfett“. Auf einer Tiefkühl-Pizza mit diesem Ersatzprodukt sollte beispielsweise stehen: „mit einem Belag aus Pflanzenfett“.

Imitate sind oft schwer erkennbar

Schwierig bleibt es in der Bäckerei oder im Restaurant: Ob für überbackene Brötchen oder Lasagne ein Imitat zum Einsatz kam, können Verbraucher:innen meist nicht erkennen. Denn geschmacklich und im Aussehen sind Lebensmittel mit Ersatzprodukten dem Original zum Verwechseln ähnlich.

Bei fertig verpackten Lebensmitteln ist die Unterscheidung leichter. Hier muss ein Hinweis auf die Ersatzzutat in unmittelbarer Nähe zum Namen des Produktes zu finden sein.

Käse-Imitat ist nicht automatisch vegan

Explizit als vegan gekennzeichnete Käsealternativen enthalten keine tierischen Zutaten. Im Gegensatz dazu können herkömmliche Käse-Imitate tierische Zutaten enthalten, zum Beispiel Milchpulver. Außerdem kann veganer Käseersatz, wie echter Käse, fermentiert sein. Imitate werden ohne Reifungsprozess hergestellt. Wer keine Tierprodukte essen möchte, sollte die Zutatenliste der Produkte genau lesen.

Je leichter bei Lebensmitteln und deren Zutaten eine Verwechslung möglich ist, umso wichtiger ist die korrekte und eindeutige Kennzeichnung.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Unternehmen Imitate daher eindeutig und gut verständlich kennzeichnen, auch in Restaurants und Bäckereien.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Ein Verschweigen von Imitaten darf sich für Betriebe nicht lohnen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 4.7 (35 Stimmen)
Mia
12.05.2022 - 04:17

Wo kann man denn solche irreführenden Bezeichnungen melden?

Redaktion Lebensmittelklarheit
12.05.2022 - 08:44

Nutzen Sie dazu unser Produktmeldeformular:

https://www.lebensmittelklarheit.de/produkt-melden

 

Tobias
14.10.2020 - 23:41

soylent green :-D
Der war gut!

Michael
24.04.2017 - 21:32

Was vor 2 Jahren noch ein Aufreger war, ist heute normal. Der billigste analog Käse ist als Veganer Käse Mix für den 5 fachen Preis im Handel und findet ausreichend Abnehmer.
Marketing und besonders einfältige vegane Kunden sanktionieren auch diesen Wahnsinn. Aber wer Soja Schnitzel und Wurst mit einer Zutatenliste, die sich wie ein Monsanto Katalog liest, und keine böse Wurst zu essen, braucht wohl diese Nahrungsmittel. Schöne neue Welt...“Soylent Green“ wird sicher ein Renner....

hamburg
08.08.2016 - 14:54

Viel lukrativer ist es, diese Imitate als veganen "Käse" zu verkaufen.

Klaus Eindörfer
19.10.2016 - 18:46

Wann haben wir uns eigentlich dran gewöhnt, psychopathisches Verhalten von Unternehmen als normal, akzeptabel oder gar legal zu empfinden?

JEGLICHER kleinster Versuch des Betrugs… und dazu gehört generell alles wo Unternehmen meinen gegenargumentieren zu können, und alles wo Verbraucher mittlerweile dem Stockholm-Syndrom unterliegen und schon selber den Unsinn glauben… sollte mit einer Festnahme der gesamten Unternehmensführung, der gesamten Hierarchie der Beteiligten, von Politikern über Manager, über Produktionsleiter und Arbeiter bis zu Verkäufern entgegengetreten werden, auf die das Angebot folgt, entweder eine Therapie gegen Psychopathie/Soziopathie (dissoziale Persönlichkeitsstörung) zu machen, oder aus dem Land ausgewiesen zu werden.

Stattdessen geben wir immer und immer wieder eindeutig kriminellen Organisationen recht.

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