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Kennzeichnung von Käseimitat in der Gastronomie

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Kennzeichnung von Käseimitat in der Gastronomie

Frage 

In der Gastronomie ist mir aufgefallen, dass in der Kühltheke Zutaten für einen Drehspieß lagen, zum Beispiel Joghurt und Käse. Sollte es sich bei dem Käse um Analogkäse oder ein Imitat handeln, müsste dies doch eigentlich direkt an der Schale gekennzeichnet sein – etwa mit Begriffen wie ‚Imitat‘ oder ‚Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett‘, oder? Immerhin sieht das Produkt optisch wie echter Schafskäse aus. Oder muss an dem Produkt gar nichts stehen?
Verbraucher:in aus Rheinberg vom 05.07.2025

Antwort 

Die Zutaten in der Auslage müssen nicht einzeln gekennzeichnet werden, denn sie werden nicht einzeln verkauft. Über die angebotenen Gerichte muss der Anbieter aber informieren – und gegebenenfalls das Imitat kennzeichnen. Wichtig ist, dass das Angebot insgesamt nicht täuschend ist. 

Gerichte in Restaurants und an Imbissbuden zählen als lose Ware. Anbieter müssen daher nicht alle Zutaten einzeln kennzeichnen. Das gilt auch, wenn diese offen in der Auslage liegen.

Über bestimmte Zutaten müssen Anbieter auch bei loser Ware informieren. Dies sind insbesondere die Allergene, aber auch bestimmte Zusatzstoffe. Käse oder Joghurt müssten beispielsweise als Allergene gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann beispielsweise auf einem Aushang oder in der Speisekarte stehen. 

Es gilt aber auch das Verbot der Täuschung oder Irreführung. Anbieter müssen darüber informieren, wenn sie eine übliche Zutat durch eine andere ersetzen. Bei Gerichten, die üblicherweise Käse enthalten, muss das Imitat daher gekennzeichnet werden. Dies könnte beispielsweise bei Pizza oder Salat mit (Schafs-)Käse der Fall sein. Er darf nicht als „Salat mit Käse“ bezeichnet werden, sondern müsste beispielsweise als „Salat mit Erzeugnis aus Magermilch und Pflanzenfett“ in der Speisekarte stehen. Auch die Zutaten in der Auslage dürfen nicht falsch gekennzeichnet sein, zum Beispiel als „Käse“ oder „Joghurtsoße“, wenn es sich nicht um Käse oder Joghurtsoße handelt.

In der Praxis werden Imitate in der Gastronomie nicht immer korrekt gekennzeichnet. Die Lebensmittelüberwachung der Länder hat in der Vergangenheit immer wieder falsch gekennzeichnete Produkte gefunden. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Lebensmittelüberwachung Restaurants und Imbissbuden konsequent kontrollieren. Ein Verschweigen von Imitaten darf sich nicht lohnen.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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