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Erlaubt: Allergenkennzeichnung „Dinkelweizen“ bei Lebensmitteln aus Dinkel

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Erlaubt: Allergenkennzeichnung „Dinkelweizen“ bei Lebensmitteln aus Dinkel
Erlaubt

Eine Vorschrift erlaubt diese Kennzeichnung. Lebensmittelklarheit fordert eine Änderung.

Dinkel gehört botanisch zum Weizen, der eine allergene Zutat darstellt. Bei Produkten mit Dinkel muss die Allergenkennzeichnung daher ausdrücklich auf „Weizen“ hinweisen. Im Zutatenverzeichnis sind Angaben wie „Dinkelweizen“ oder „Weizen (Dinkel)“ möglich. Diese Kennzeichnung wirkt aber widersprüchlich und kann Käufer:innen verunsichern.

Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit sollte die ausgelobte Zutat Dinkel nachvollziehbar in der Zutatenliste stehen und als Allergen eindeutig erkennbar sein: „Dinkel (eine Weizenart)“. 

Ein typisches Beispiel sind Dinkelnudeln

Die Allergenkennzeichnung auf der Rückseite der Verpackung der Dinkel-Nudeln lautet „Dinkel-Weizenmehl“.

Dinkel ist eine Unterart des Weizens. Verbraucher:innen kaufen dinkelhaltige Erzeugnisse aus unterschiedlichen Gründen: Sie schmecken anders als Weizen und gelten als ursprünglicher und nachhaltiger. Dinkel lässt sich anders verarbeiten. Er hat außerdem ein gesundes Image. Dass er weniger allergen als Weizen wirkt, ist nach Aussagen der Fachgesellschaften jedoch nicht der Fall. Dinkel ist teurer als Weizen.

Verbraucher:innen, die gezielt Dinkelprodukte kaufen wollen, sind bei Begriffen wie „Dinkel-Weizen“ im Zutatenverzeichnis irritiert: Ist Dinkel oder Weizen vorhanden? 

So lauten die Beschwerden zu dieser Problematik:

Ich hatte im Discounter vermeintlich Dinkelnudeln gekauft. Später hatte ich höllische Bauchkrämpfe, die auf dieses Produkt zurückzuführen sind. Ich habe eine Weizenallergie und vertrage nur Dinkel. Dinkelnudeln sind daher kein Problem für mich. Was genau ist jetzt dieses Produkt? "Teigwaren aus Dinkelgrieß" mit Zutaten: Dinkelweizengrieß Ist es Weizen? Ist es Dinkel? Ist es ein Weizen-Dinkel-Produkt?
Verbraucher aus Nürnberg vom 10.06.2022

Das Produkt wird als Dinkelspekulatius vermarktet und auf der Zutatenliste steht "Dinkelweizenmehl" - meines Erachtens gibt es diesen Begriff gar nicht und ich habe "-weizen" überlesen. Das führte dazu, dass ich nach dem Verzehr eines Beutelinhalts über einen Zeitraum von 1 Woche wieder Neurodermitis-Anzeichen bekam und bei der Ursachensuche auf diese "Dinkelspekulatius" gestoßen bin!
Verbraucherin aus Tacherting vom 18.11.2019

Es wird mit Bio Dinkel Gnocchi geworben. Auf der Zutatenliste findet sich als Angabe Dinkelweizenmehl. Was jetzt? Dinkel oder Weizen? Ich bin Weizeneiweiß-Allergikerin. Lebensmittelüberwachung des Landratsamts […] hat Proben genommen, die das chem. Landesuntersuchungsamt auf ihre wirkliche Zusammensetzung prüft. Hier liegt laut deren Einschätzung ein Deklarationsfehler vor. Eine Stellungnahme des Herstellers liegt ebenfalls vor. Hier wird auf die biologische Verwandtschaft von Dinkel und Weizen verwiesen und der allergieauslösende Weizen als Kennzeichnungspflicht verwiesen.
Verbraucherin aus Remseck vom 25.02.2019

Aufgrund unserer Weizenunverträglichkeit sind wir darauf angewiesen, dass Produkte klar ausgezeichnet werden. Bisher war der Nudelhersteller für uns eine gute Wahl. Nun verwendet die Firma anscheinend neuerdings aber doch eine Dinkel-Weizen-Mischung, zeichnet es aber nur auf der Rückseite der Packung aus. Auf der Vorderseite wird nach wie vor nur „Bio Dinkel“ deklariert.
Verbraucherin aus Renningen vom 23.06.2018

Das ist geregelt

Zur Pflichtkennzeichnung nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gehört eine Information über Allergene. So müssen unter anderen glutenhaltige Getreide namentlich im Zutatenverzeichnis aufgeführt und hervorgehoben werden, zum Beispiel „Weizen“. Die Verordnung regelt, welche Getreidearten explizit zu nennen sind. Dinkel ist dort nicht aufgeführt.

Wie die Allergeninformation für Lebensmittel mit Dinkel im Zutatenverzeichnis erfolgen soll, erklärt die EU-Kommission in einer Bekanntmachung aus dem Jahr 2017:
„Wird ‚Dinkel‘ verwendet, ist eine eindeutige Bezugnahme auf die Getreideart, d.h. ‚Weizen‘, hinzuzufügen. Dem Wort ‚Weizen‘ kann freiwillig das Wort ‚Dinkel‘ beigefügt werden. 
Beispiel: Weizen, Weizen (Dinkel) oder Dinkelweizen.“

Wird auf der Schauseite ein Produkt mit „Dinkel“ ausgelobt, erwarten Verbraucher:innen diesen namentlich in der Zutatenliste. Die alleinige Nennung von „Weizen“ widerspricht einer eindeutigen Kennzeichnung. Auch Angaben wie „Dinkelweizen“ und „Weizen (Dinkel)“ sind wenig gebräuchlich und daher unklar. Zudem sollte die Kennzeichnung von Dinkel im Zutatenverzeichnis einheitlich sein.

Fazit: Die ausgelobte Zutat Dinkel sollte nachvollziehbar in der Zutatenliste stehen und als Allergen eindeutig erkennbar sein, beispielsweise „Dinkel (eine Weizenart)“. Die EU-Kommission sollte in ihrer Bekanntmachung einen einheitlichen und leicht verständlichen Wortlaut festlegen.  

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Rupert Kolb
19.11.2022 - 18:06

Die "modernen" Dinkelsorten sind eine Kreuzung aus alten Dinkelsorten und Weizen.
Zitat aus "T.Miedaner, F.Longin: Unterschätzte Getreidearten": "... und haben deshalb bereits Mitte des 20. Jahrhunderts versucht, die Standfestigkeit des Dinkels durch Kreuzungen mit dem deutlich standfesteren Weichweizen zu verbessern. Mit großem Erfolg." Da Weichweizen und Dinkel nahe verwandt sind, ist es oft schwer, eine eindeutige Zuordnung zu machen. Im genannten Buch wird eine Methode beschrieben, wie eine genetische Zuordnung über ein gamma-Gliadin und ein Q-Gen erfolgen kann. Solange ein Getreide also aufgrund dieser beiden Merkmale als Dinkel klassifiziert wird, spielt es keine Rolle, welche andern Weizengene im "Dinkel" eingekreuzt wurden: es zählt als Dinkel.
Kreuzungen zwischen Weizen und Roggen haben einen eigenen Namen: "Triticale". Bei den Weizen-Dinkel Züchtungen ist dies nicht der Fall. Ein Verbraucher, der die genetischen Veränderungen von Weizen vermeiden will, und deshalb auf Dinkel , wie ihn Hildegard von Bingen beschrieben hat, zurückgreifen will, ist die undeklarierte Vermischung von Dinkel und Weizen nicht hilfreich.
Wenn der "Dinkel" durch Umzüchtung nicht mehr viel mit den alten Dinkelsorten zu tun hat, so sollte man zumindest zwischen folgenden Getreidearten unterscheiden: Weizen, Dinkel und Urdinkel.

Die Allergenkennzeichnung "Dinkelweizen", "Weizen(Dinkel)" oder "Weizen" ist in diesem Fall vermutlich sehr zutreffend.

Erik Spiegelhauer
19.07.2023 - 16:34

Da hast du natürlich recht.
Wir als Bio Betrieb legen Wert auf alte Getreidesorten, welche ungekreuzt sind.
Für uns gilt diese Kennzeichnungspflicht dennoch.
Ich bin der Meinung, dass diese Regelung nicht zielführend ist.

Wer Zöliakie hat - also die richtige Glutenuverträglichkeit, weiß das er Dinkel nicht essen kann.
Zumindest wenn er einen halbwegs kompetente Arzt hatte.

Vielleicht sollte man auch mal bei der Deutschen Zöliakie Gesellschaft anfragen, bevor man solche Gesetze macht. Also mal die Leute fragen die es tatsächlich betrifft. Bevor man jeden kleinen Bäcker mit so einen Quatsch schikaniert.
Ich habe Kunden die gezielt Dinkel Produkte kaufen möchten, für die ist eine solche Kennzeichnung eher verwirrend.
Kaufe ich nun Dinkel oder Weizen?

Dinkel zu verarbeiten macht deutlich mehr Arbeit als Weizen. Die Erträge sind geringer, er muss entspelzt werden, und backen lässt er sich auch nicht so einfach.
Diesem Mehraufwand wird damit keine Rechnung getragen.

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