Kennzeichnung der Allergene an Automaten
Frage
Wie ist die Allergenkennzeichnung bei Automaten geregelt? Kann ich schon vor dem Kauf die Allergene einsehen – beispielsweise, ob ein Produkt Gluten enthält – oder erst nach dem Kauf? Was mache ich, wenn ich die Allergene vorher nicht einsehen kann?
Verbraucherin aus Stuttgart vom 25.04.2025
Antwort
In der Regel erfahren Sie bei verpackten Lebensmitteln erst nach dem Kauf am Automaten, ob und welche Allergene das Lebensmittel enthält. Anders ist es bei loser Ware.
Werden vorverpackte Lebensmittel an Automaten verkauft, reicht es laut Lebensmittelinformationsverordnung aus, wenn die Informationen über Allergene auf der Verpackung des Lebensmittels stehen. Sie erfahren also vor dem Kauf nicht, ob das Lebensmittel ein Allergen enthält.
Bei Lebensmitteln, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt wurden und in Automaten angeboten werden können die Informationen statt auf der Verpackung auch auf einem Schild am oder in der Nähe des Automaten angebracht werden. Dies ist jedoch keine Pflicht. Dies sind Lebensmittel, deren Verkaufszeit auf etwa 48 Stunden begrenzt ist, wie beispielsweise frische Sandwiches, Laugenstangen oder Brötchen.
Bei loser Ware müssen die Informationen dagegen auf einem Schild am oder in der Nähe des Automaten angebracht werden. Das ist beispielsweise bei Heißgetränkeautomaten der Fall.
Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit ist diese Regelung wenig verbraucherfreundlich, da Allergiker unter Umständen Geld für ein Produkt ausgeben, dass sie nicht verzehren können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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