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Butter oder Mischstreichfett? So erkennen Sie den Unterschied

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Die Bezeichnung „Butter“ ist rechtlich geschützt

Neben Butter und Margarine stehen im Kühlregal auch Mischstreichfette aus Butter und Rapsöl oder Butterzubereitungen mit Joghurt. Auch rein pflanzliche Streichfette sind manchmal wie Butter verpackt. Auf den ersten Blick sehen die Produkte ähnlich aus. Bezeichnung und Zutatenliste zeigen, um was für ein Fett es sich tatsächlich handelt. 

Die Bezeichnung „Butter“ ist rechtlich geschützt

Butter ist EU-weit definiert als ein Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von 80 bis 90 Prozent und einem Wassergehalt von maximal 16 Prozent. Andere Streichfette dürfen nicht als Butter bezeichnet werden. 

Bei echter Butter dürfen neben Milchfett nur Salz und Beta-Carotin zugesetzt werden. Bei Sauerrahmbutter sind zusätzlich Phosphate und Natriumcarbonate erlaubt. Verbraucher:innen können diese Zutaten in der Zutatenliste erkennen. Trägt die Butter kein Zutatenverzeichnis, besteht sie ausschließlich aus Milchinhaltsstoffen und Milchsäurebakterien.

Halbfettbutter: kaum noch zu finden 

Halb- oder Dreiviertelfettbutter dürfen weitere Zutaten wie Wasser, Joghurt, Milcheiweiß, Gelatine und Zusatzstoffe wie den Konservierungsstoff Sorbinsäure enthalten. Auch diese müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Früher wurden sie beispielweise als „Leichte Butter“ verkauft. Der Fettgehalt von Halbfettbutter liegt zwischen 39 und 41 Prozent. Inzwischen sind Halb- und Dreiviertelfettbutter im Handel kaum noch zu finden. Häufiger stehen inzwischen Halbfettmargarine oder fettreduzierte Mischstreichfette aus Butter und Pflanzenölen als „leichte“ Streichfettvarianten im Regal.  

Butter mit Pflanzenöl = Mischstreichfett 

Wird ein Teil des Milchfettes durch ein pflanzliches Öl wie Raps- oder Olivenöl ersetzt, so muss das Produkt als „Mischstreichfett“ bezeichnet werden. Diese Produkte dürfen weitere Zutaten wie Wasser, Joghurt, Milcheiweiß, Gelatine und Zusatzstoffe wie den Konservierungsstoff Sorbinsäure enthalten. 

Einige Hersteller verwenden in der Aufmachung Formulierungen wie „aus Butter und Rapsöl“ oder „aus Butter & Rapsöl mit Joghurt“. Die korrekte Bezeichnung „Mischstreichfett“ ist oft nur klein auf der Rückseite aufgedruckt. Die Zusammensetzung sowie der Fettgehalt der im Handel erhältlichen Mischstreichfette sind sehr unterschiedlich. Generell empfiehlt sich bei Streichfetten ein Blick auf die Bezeichnung und Zutatenliste. Hier ist auch der Fettgehalt eindeutig zu erkennen. 

Im Gegensatz zu den Mischstreichfetten enthält klassische Margarine in der Regel nur pflanzliche Fette. Laut Gesetz darf sie aber aus pflanzlichen und tierischen Fetten bestehen, wobei der Anteil an Milchfett bei maximal drei Prozent liegt. Der Fettgehalt muss wie bei Butter zwischen 80 und 90 Prozent liegen, bei Halbfettmargarine zwischen 39 und 41 Prozent.  

Pflanzliche Streichfette in Butter-Optik

Vegane Lebensmittel liegen im Trend – entsprechend ist auch die Auswahl an pflanzlichen Streichfetten gewachsen. Während klassische Margarine bis zu drei Prozent Milchfett und sogar weitere tierische Fette enthalten darf, sind vegane Streichfette frei von tierischen Zutaten. 
Teilweise sind die Produkte in Blöcke geformt und stecken in der für Butter typischen Alu- oder Papierverpackung. In der Regel lassen sich die Streichfette trotzdem gut von Butter unterscheiden, denn sie dürfen nicht „Butter“ heißen. Problematisch ist es aber, wenn die Verpackung so stark einem Butterpäckchen ähnelt, dass eine Verwechslung möglich ist. Das kann beispielsweise sein, wenn auf der Verpackung eine prominente Abbildung einer Flocke Streichfett sowie Wortspielereien mit Butter aufgedruckt sind und gleichzeitig klare Angaben zur Zusammensetzung fehlen.  

Verbraucher:innen sollten bei Streichfetten wie bei allen Lebensmitteln auf den ersten Blick erkennen können, um was für ein Produkt es sich handelt. 

Einige Hersteller von Misch- oder pflanzlichen Streichfetten heben auf der Vorderseite die Angabe „Butter“ besonders hervor. Die Verwechslungsgefahr ist besonders hoch, wenn auch die Form und Art der Verpackung an Butter erinnert. Aus unserer Sicht müssen Hersteller die Verpackung so gestalten, dass die Produkte zweifelsfrei als pflanzliches Streichfett oder Mischstreichfett zu erkennen sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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DannHaltNich
24.06.2024 - 15:31

Wieso darf eigentlich Erdnuss-, Shea- und Kakaobutter Butter genannt werden, obwohl kein Milch enthalten ist?

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.06.2024 - 08:33

Es gibt Ausnahmen vom Bezeichnungsschutz für Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist. Sie sind in einer Liste der Europäischen Kommission festgelegt. Zu diesen Ausnahmen gehören auch Erdnussbutter, Kakaobutter und Sheabutter. Sie dürfen trotz des Bezeichnungsschutzes für Milcherzeugnisse weiterhin so genannt werden. Mehr dazu lesen Sie in folgendem Artikel: 
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/warum-ist-die-bezeichnung-leberkaese-erlaubt

Wolfgang Nix
25.07.2022 - 19:48

Habe eine gesalzene Buttergekauft, weil es die billigste unter den angebotenen „Buttern“ war.
Im Nachhinein habe ich feststellen müssen, daß es sich trotz Bezeichnung „Butter“ um eine fettreduzierte Butter, mit einem Fettanteil 30 % weniger, also etwa 60 % Fettanteil handelt.

Im gewissen Rahmen eine Täuschung! Fazit: unbedingt auf Deklaration achten!

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