Fragen & Antworten

Sind Malzbier und Malzgetränke immer vegan?

Teasertitel
Sind Malzbier und Malzgetränke immer vegan?

Frage

Eine Brauerei bewirbt ihr Malzgetränk auf dem Etikett als „100 % vegan“. Ich halte diese Information für irreführend und unzulässig, da mir keine gängige Zutat in Malzgetränken bekannt ist, die nicht vegan ist. Ist das nicht eine (unzulässige) Werbung mit Selbstverständlichkeiten? Die ausdrückliche Auslobung auf dem Etikett suggeriert doch eine Eigenschaft, die andere Produkte auch haben.

Antwort

Es ist richtig, dass Malzbier und Malzgetränke in der Regel aus veganen Zutaten hergestellt werden, schnell nachvollziehbar anhand der Zutatenliste. Die Auslobung als „vegan“ bezieht sich jedoch nicht nur auf die Zutaten, sondern auch auf gegebenenfalls verwendete Verarbeitungshilfsstoffe. So können bei der Herstellung verschiedener Getränke nicht-vegane Verarbeitungshilfsstoffe zum Einsatz kommen, beispielsweise Gelatine oder Milcheiweiß zum Klären. Ein als vegan gekennzeichnetes Getränk sollte ohne solche Stoffe hergestellt werden. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann ein Vegan-Hinweis auf einem Malzgetränk durchaus eine sinnvolle Information darstellen.

Laut den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel sollten vegane Lebensmittel keine Zutaten, Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs enthalten. Auch bei der Produktion und Verarbeitung sollten keine tierischen Erzeugnisse verwendet werden.

In vielen Getränken werden tierische Substanzen als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt. Beispielsweise kann Gelatine zum Klären von Fruchtsäften oder Wein dienen. Spirituosen werden gelegentlich mit Milcheiweißen geklärt. Fruchtsäfte und Weine sind daher häufig als vegan gekennzeichnet – in diesen Fällen verzichten die Hersteller auf eine Klärung mit tierischen Substanzen. Bei der Klärung von Bier werden üblicherweise mineralische Stoffe wie Kieselgur oder Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) verwendet. Sie werden nach dem Prozess wieder aus dem Bier entfernt. Bei den Getränken, die umgangssprachlich oft „Malzbier“ genannt werden, handelt es sich fast immer um Malzgetränke, die neben Hopfen und Malz noch weitere Zutaten enthalten. Dass bei der Herstellung solcher Getränke tierische Substanzen zum Einsatz kommen, ist nicht auszuschließen.

Lebensmittelrechtlich ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten. Das heißt, Anbieter dürfen bei einem Lebensmittel keine Eigenschaften und Merkmale bewerben, die alle vergleichbaren Lebensmittel ebenfalls aufweisen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann der Hinweis „vegan“ bei Malzgetränken durchaus eine sinnvolle Information darstellen, da nicht allen Verbraucher:innen bekannt sein dürfte, bei welchen Getränken der Einsatz von tierischen Klärungsmitteln üblich ist und bei welchen nicht. Die Auslobung als „vegan“ für Malzgetränke ist aus unserer Sicht nicht als Werbung mit Selbstverständlichkeiten einzustufen.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (6 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.