Fragen & Antworten

Regionalwerbung bei Basilikum

Teasertitel
Regionalwerbung bei Basilikum

Frage

Ich habe bei mir in Thüringen einen Topf mit Basilikum gekauft, der als „Heimisches Basilikum aus Deutschland“ beworben wird. Darüber noch der Slogan „In der Heimat gesät – für beste Qualität“. Außerdem ist ein Regionalfenster abgedruckt. Kleingedruckt steht auf dem Siegel, dass das Basilikum aus Brandenburg stammt. Mich irritiert, dass dieses Regional geworbene aus Brandenburg stammende Basilikum in Thüringen verkauft wird. Ist das so zulässig?

Antwort  

Begriffe wie „Heimat“, „heimisch“ oder „regional“ sind rechtlich nicht definiert. In dem von Ihnen genannten Fall hat der Anbieter den Begriff aber mit der Information „aus Deutschland“ ergänzt. Das Regionalfenster ist grundsätzlich eine gute Orientierungshilfe, denn es gibt Auskunft über die Herkunftsregion des Lebensmittels. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte es aber nur eingesetzt werden, wenn Verkaufs- und Herkunftsregion übereinstimmen.  

Grundsätzlich müssen Regionalangaben korrekt sein und dürfen nicht täuschen. Sie sind derzeit jedoch rechtlich kaum geregelt. Begriffe wie „Heimat oder „regional“ bleiben daher schwammig, wenn sie nicht durch weitere Angaben ergänzt werden. Ob sie sich auf eine eng begrenzte Region, ein ganzes Bundesland oder gar ganz Deutschland beziehen, ist – rein rechtlich gesehen – nicht definiert. In einzelnen Fällen haben Gerichte die Werbung mit Regional-Begriffen untersagt. In dem von Ihnen genannten Fall hat der Anbieter die Angabe „Heimisch“ mit der Herkunft „aus Deutschland“ ergänzt und legt damit den Begriff „Heimat“ weit aus.  

Das „Regionalfenster“ ist eine freiwillige Kennzeichnung. Sie wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Wirtschaftsbeteiligten initiiert. Das „Regionalfenster“ informiert über die regionale Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie über den Ort der Verarbeitung von Produkten. Inhaberin des Zeichens ist die „Regionalfenster Service GmbH“. Sie organisiert das Prüfsystem und vergibt Lizenzen an Unternehmen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bietet das Regionalfenster grundsätzlich eine gute Orientierungshilfe, denn es gibt Auskunft über die Herkunftsregion des Lebensmittels. Wir sehen aber in einigen Punkten Verbesserungsbedarf. Aus unserer Sicht verbinden Verbraucher:innen den Begriff „Regional“ mit kurzen Transportwegen. Daher sollte Basilikum aus Brandenburg in Thüringen nicht als regional beworben werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.4 (5 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.