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Regionalwerbung muss Versprechen halten

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Regionalwerbung muss Versprechen halten

Anbieterfirmen dürfen die Werbung „von regionalen Höfen“ nicht beliebig aufdrucken. In einem Verfahren gegen die Firma Wiesenhof hat das Landgericht Oldenburg der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg recht gegeben. Diese hatte gegen Wiesenhof geklagt, da die Hähnchen in Stuttgart mit dem Regional-Slogan verkauft wurden, tatsächlich aber von Höfen in Sachsen-Anhalt stammten. Die von Wiesenhof eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Oldenburg inzwischen zurückgewiesen.  

Kleines Etikett zeigte tatsächliche Herkunft

Werbung mit regionaler Herkunft ist ein beliebtes Verkaufsargument für Lebensmittel. Doch nicht immer hält die Werbung, was Käufer:innen erwarten. Im konkreten Fall bewarb Wiesenhof die Hähnchen auf der Schauseite prominent mit dem Slogan „von regionalen Höfen“. Erst ein kleines Etikett am Verschluss verriet, dass die Hähnchen von einer Erzeugergemeinschaft in Sachsen-Anhalt stammten. Da die Hähnchen in Stuttgart verkauft wurden, sah die Verbraucherzentrale darin eine Irreführung und reichte Klage ein. 

Das Landgericht Oldenburg schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an und untersagte der Firma Wiesenhof, weiter mit dem Regional-Slogan zu werben. Wer in Stuttgart Fleischprodukte mit dem Slogan "von Regionalen Höfen" anbiete, bringe damit zum Ausdruck, dass es sich um Ware aus der Region um Stuttgart handele, argumentierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Informierte Durchschnittsverbraucher:innen bezögen den Hinweis auf die Regionalität auf sich und ihren Standort, so das Gericht weiter. 

Verbindliche Regeln für Regionalwerbung gefordert

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt sich mit dem Urteil zufrieden und fordert ein verbindliches und einfach nachvollziehbares Kennzeichnungssystem, an das sich Firmen halten müssen, die mit Regionalität von Lebensmitteln werben. Sie fordert weiterhin eine Festlegung von Begriffen wie „Regional“, „Heimat“ und „von hier“, wenn diese für Werbezwecke verwendet werden. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Firma Wiesenhof hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die umstrittene Werbung hat sie teilweise bereits geändert.  

Quelle: „Werbung mit Regionalität entspricht oft nicht Verbrauchererwartung“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 12.04.2023

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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