Mit dem Regionalfenster können Anbieter ihre regionalen Produkte freiwillig kennzeichnen.
Es informiert über die regionale Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Zutaten sowie über den Ort der Verarbeitung. Zusätzlich kann die Herkunft der landwirtschaftlichen Vorstufen oder Betriebsmittel, zum Beispiel Futtermittel oder Saatgut, deklariert werden.
Die wichtigsten Vorschriften für die Angabe der Herkunft im Regionalfenster sind:
- Die Region, aus der die Rohware bezogen wird, muss eindeutig benannt sein, beispielsweise ein Bundesland, Landkreis oder Radius in Kilometern.
- Die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten müssen zu 100 Prozent aus der definierten Region stammen.
- Macht die erste Hauptzutat weniger als 51 Prozent des Produktgesamtgewichtes aus, müssen die weiteren Zutaten ebenfalls zu 100 Prozent aus der definierten Region stammen, bis mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichtes erreicht sind.
- Bei zusammengesetzten Produkten muss die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe als Prozentzahl angegeben werden.
Die Verbraucherzentralen bewerten das Regionalfenster positiv, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Kritisch beurteilen sie vor allem, dass der Mindestanteil an regionalen Zutaten bei zusammengesetzten Produkten im Minimalfall nur 51 Prozent beträgt. Tiere müssen außerdem nicht von der Geburt an in der Region gehalten werden, sondern erst in der Mastphase. Auch müssen Futtermittel nicht aus der genannten Region stammen.
Da die Kennzeichnung freiwillig ist, können andere Anbieter ihre Produkte nach wie vor als „regional“ oder „aus der Heimat“ bewerben, ohne festgelegte Kriterien dafür zu erfüllen.
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