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Nettogewicht von Miesmuscheln

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Nettogewicht von Miesmuscheln

Frage

Bin die Tage wegen Miesmuscheln in einen Supermarkt gefahren. Im Prospekt stand ein Gewicht von 2 Kilogramm die Schale für 4,44 Euro. Zuhause ist uns aufgefallen, dass ein Viertel Wasser in der Schale enthalten war und nur 1,5 Kilogramm enthalten sind, was auch auf der Packung nur sehr klein zu lesen war. Klar wurde das Nettogewicht mit 2 Kilogramm angegeben, fühle mich aber doch etwas verschaukelt. Ich finde, das tatsächliche Gewicht hätte gut erkennbar auf der Verpackung stehen können und auch Edeka hätte die 1,5 Kilogramm so in ihr Prospekt schreiben können.

Antwort

Die Kennzeichnung lebender Muscheln ist ein sehr spezieller Fall. Laut dem Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e. V. ist das Verkaufsgewicht das abgetropfte Gewicht der geschlossenen lebenden Muscheln inklusive dem Wasser, das sich in den Schalen befindet. Die Muscheln benötigen das Wasser in der Schale, um ihre Atmung mittels der Kiemen aufrechtzuerhalten. Das „Nettogewicht“ der Muscheln ohne Wasser lässt sich ebenso wenig bestimmen wie das Nettogewicht des Muschelfleisches ohne Schalen.

Während der Lagerung werden die Muscheln schwächer und die Schalen können sich öffnen, sodass das Schalenwasser in die Packung entweicht. Viel Wasser in der Verpackung kann ein Zeichen dafür sein, dass die Muscheln bereits mehrere Tage gelagert oder zu stark gekühlt wurden.

Die geschilderten Umstände erschweren den Preisvergleich für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings gilt das auch für andere natürliche Lebensmittel. Orangen oder Walnüsse können eine mehr oder weniger dicke Schale haben, Kürbis mehr oder weniger Kerngehäuse, ein Kotelett mehr oder weniger Knochen.

Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen aber, dass gerade Wasser in der Verpackung Misstrauen schürt. Bei lebenden Muscheln kann die Wassermenge in der Verpackung aus den oben genannten Gründen erheblich sein. Hier sind Lebensmittelüberwachung und Eichämter gefragt, die angegebenen Mengen zu kontrollieren und ein Zuviel an Wasser zu beanstanden.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist außerdem wichtig zu berücksichtigen, dass es sich bei vakuumverpackten Muscheln um lebende Tiere handelt. Nicht nur aus gesundheitlichen, sondern auch aus Tierschutzgründen sollten diese unbedingt nach Anweisung aufbewahrt und möglichst schnell verbraucht werden.

Muscheln müssen in stark kochendes Wasser gegeben werden, welches sie vollständig bedeckt und nach ihrer Zugabe weiterhin stark kocht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Oliver Schulz
07.10.2023 - 22:35

Ich lebe seit 20 Jahren in Belgien und hier sind Muscheln Nationalgericht. Selbstverständlich werden hier Muscheln in 1 oder 2 kg Packungen Bruttogewicht verkauft in verschiedenen Größenklassen (super, extra, jumbo usw.) und diese werden auch eingehalten. Zur Umrechnung in Nettogewicht also eigentliches Muschelfleisch gibt es sicherlich Umrechnungsfaktoren, aber da es sich um ein Naturprodukt handelt, kann es sich nur um einen Durchschnittswert handeln. Ist am Ende auch unerheblich ob da 50g mehr oder weniger drin sind; eine 2 kg Packung kostet zur Zeit 5 € im Angebot und davon wird bei uns die ganze Familie satt.
Auch völliger Quatsch im Artikel: Muscheln kommen natürlich bei der Zubereitung NICHT in stark kochendes Wasser und dürfen KEINESFALLS die ganze Zeit damit bedeckt sein. Macht euch mal kundig, bevor ihr sowas schreibt!

Redaktion Lebensmittelklarheit
10.10.2023 - 11:31

Lebende Muscheln dürfen aus Tierschutzgründen in Deutschland nur in stark kochendem Wasser getötet werden, welches sie vollständig bedecken und nach ihrer Zugabe weiterhin stark kochen muss. Diese Vorgabe ist in der Tierschutz-Schlachtverordnung festgelegt. 

Nadine
19.03.2021 - 12:08

Hatten wir letztens auch. 4kg gekauft und beim genaueren hinsehen daheim waren es lt. Verpackung nur 3kg. Dazu kam noch, dass die Muscheln sehr groß waren und kaum Fleisch enthalten war. Echt ärgerlich!

v. Bovert
25.09.2022 - 19:15

Auch ich finde die Größen-Kkennzeichnung bei Muscheln sehr undurchsichtig, was m.E. auch so gewolt ist. So beinhaltet die Bezeichnung "EXTRA", die Sorte mit den kleinsten Muscheln (kleinstes Gehäuse), wobei man natürlich nicht erkennen oder ermitteln kann, wieviel Muschelfleisch enthalten ist. Die zweitkleinste Sortierung nennt sich "SUPER! " "SUPER"?? " Für mich ist das Irreführung. Neuerdingsf fehlen auch sehr häufig diese Bezeichnungen übehrhaup!! Gibt es keine aktuellen gesetzlichen Vorschriften über Muschel-Größen?

Redaktion Lebensmittelklarheit
17.10.2022 - 11:09

In den "Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus" heißt es:  Die Schalenlänge der Muscheln beträgt mindestens 40 mm. Werden Größensortierungen namentlich angegeben (z. B. Extra, Jumbo), werden diese erläutert.

Ob also eine Täuschung vorliegt, können wir nur anhand der Verpackung prüfen. Melden Sie uns das Produkt gerne über:

https://www.lebensmittelklarheit.de/produkt-melden

Eckhard Heuser
19.03.2021 - 11:56

Danke für den Hinweis! Nehmen Sie mal Jakobsmuschelfleisch (50-60 €/kg). Die werden glaciert! Auch 25% Wassergewicht ohne Sinn und Verstand.

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