Mengenkennzeichnung von Spinat im Rahmspinat fehlt
Frage
Ich habe Rahmspinat gekauft. Gekennzeichnet ist zwar die Menge an Rahm, aber nicht die Spinatmenge. Da noch eine Reihe weiterer Zutaten vorhanden sind, wie beispielsweise Wasser, würde mich interessieren, wie viel Spinat enthalten ist. Müsste das nicht angegeben werden?
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 04.02.2026
Antwort
Sie sprechen die Pflicht zur Mengenkennzeichnung bestimmter Zutaten an. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, von denen eine bei dem Spinatanteil im Rahmspinat zutreffen könnte. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind die Ausnahmen zur Mengenkennzeichnung nicht verbraucherfreundlich. Sie sollten abgeschafft werden.
In der Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, dass Hersteller die prozentualen Mengen der Zutaten kennzeichnen müssen, die in der Bezeichnung genannt oder auf der Verpackung abgebildet oder hervorgehoben sind. Auch für Zutaten, die charakteristisch für ein Lebensmittel sind – beispielsweise Mandeln im Marzipan – müssen Mengenangaben auf dem Etikett stehen.
Von dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen:
- Sind auf einer Verpackung mehrere Zutaten gleich groß abgebildet und keine davon hervorgehoben, so greift die Regelung nicht. Deshalb sind beispielsweise auf Nussmischungen häufig keine Mengen der einzelnen Nussartenarten zu finden.
- Ist die Menge der Zutat nicht kaufentscheidend, darf die Mengenkennzeichnung fehlen. In der Regel schätzen die Hersteller ein, ob das der Fall ist, beispielsweise fehlt bei Milchreis häufig die Mengenangabe für Reis.
- Wird eine Zutat nur in geringen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet, beispielsweise Knoblauch in einem Knoblauchbrot, ist ebenfalls keine Mengenkennzeichnung verpflichtend.
Bei dem von Ihnen genannten Rahmspinat hat der Hersteller vermutlich die zweite Ausnahme angenommen: Die Zusammensetzung von Rahmspinat ist in der Regel ähnlich – er besteht immer zu großen Teilen aus Spinat. So geht der Hersteller offenbar davon aus, dass der Spinatanteil nicht kaufentscheidend ist.
Eine Studie von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2024 zeigt: Viele Verbraucher:innen verstehen die Regeln der Mengenkennzeichnung nicht. Sechs von zehn Teilnehmenden (60 Prozent) gaben an, sich über fehlende Mengenangaben in Zutatenlisten zu ärgern.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit können Verbraucher:innen bei fehlenden Mengenangaben die Zutatenlisten ähnlicher Produkte nicht ausreichend miteinander vergleichen. Qualitätsvergleiche sind so nur eingeschränkt möglich. Die Ausnahmen von der Pflicht zur Mengenkennzeichnung sind nicht verbraucherfreundlich und sollten abgeschafft werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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