Wie muss der Fruchtgehalt bei einem Joghurt angegeben werden?
Frage
Bei einem Fruchtjoghurt steht oben „... mit 18% Erdbeerzubereitung“. Unter dem Zutatenverzeichnis steht „Fruchtgehalt im Endprodukt: 6,3%“. Ist das nicht täuschend? Sind die Angaben so in Ordnung?
Verbraucher aus Wesertal vom 27.11.2025
Beim Fruchtjoghurt meines Discounters steht oben dick gedruckt „Joghurt mit 20% Kirsch- oder Heidelbeerzubereitung“ und bei den Zutaten nur insgesamt (mit Saft) 12,1% beziehungsweise 12,8% Frucht.
Verbraucherin aus Naumburg/ Saale vom 27.11.2025
Antwort
Die Angaben erfüllen die rechtlichen Vorgaben für die Mengenkennzeichnung der Zutaten, denn der Fruchtanteil ist wie vorgeschrieben gekennzeichnet. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Erdbeeranteil am Gesamtprodukt für Verbraucher:innen im Zweifel wichtiger als der Anteil der Fruchtzubereitung. Anbieter sollten den Anteil der Fruchtzubereitung nicht prominent bewerben und die Mengenangabe der Erdbeeren gleichzeitig im Kleingedruckten verstecken.
Mengenangaben für eine Zutat sind immer dann erforderlich, wenn die betreffende Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder durch Worte oder Bilder hervorgehoben wird. Die Mengenangabe muss entweder in der Bezeichnung des Lebensmittels selbst oder in ihrer unmittelbaren Nähe oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der betreffenden Zutat aufgeführt werden.
In dem von Ihnen genannten Fall ist die Erdbeerzubereitung in der Bezeichnung genannt. Für die Erdbeerzubereitung ist daher eine Mengenkennzeichnung erforderlich.
Bei einem Erdbeerjoghurt sind Erdbeeren die entscheidende wertgebende Zutat. Daher müssen Anbieter auch für die Erdbeeren eine Mengenangabe aufdrucken. Das gilt insbesondere dann, wenn die Früchte Teil des Produktnamens oder auf dem Etikett abgebildet sind. Alle Mengenangaben müssen sich stets auf das Gesamtprodukt beziehen.
Sie erfahren also bei dem Erdbeerjoghurt, dass er zu 18 Prozent aus einer Erdbeerzubereitung besteht. Der Erdbeeranteil am Gesamtprodukt beträgt 6,3 Prozent.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Erdbeeranteil am Gesamtprodukt für Verbraucher:innen im Zweifel wichtiger als der Anteil der Fruchtzubereitung. Anbieter sollten den Mengenanteil der Fruchtzubereitung nicht prominent bewerben und den Mengenanteil der Erdbeeren nur im Kleingedruckten nennen. Das gilt insbesondere dann, wenn der tatsächliche Fruchtanteil deutlich geringer ist als der Anteil der Fruchtzubereitung – wie in dem von Ihnen geschilderten Fall.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.





Neuen Kommentar hinzufügen