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Urteil: Milchersatz darf nicht „Pflanzenmilck“ heißen

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Urteil: Milchersatz darf nicht „Pflanzenmilck“ heißen

Das Landgericht Stuttgart hat einem Anbieter untersagt, seine Milchersatzprodukte aus Hanfsamen mit den Angaben „Pflanzenmilck“, „Milckprodukte“ und „hemp milck“ zu bewerben. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die in den Angaben eine klare Anlehnung an den geschützten Begriff „Milch“ und damit einen Verstoß gegen den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte sah. Auch die Werbung „Für [Produktname] melken wir Bio-Hanfsamen statt Kühe“ wurde beanstandet.

Bezeichnungsschutz für Milchprodukte wird streng ausgelegt

Bezeichnungen für Milchprodukte sind in der EU-Verordnung 1308/2013 rechtlich streng geregelt. So darf die Bezeichnung „Milch“ nur für Lebensmittel verwendet werden, die aus dem Euter von Tieren stammen. Dementsprechend dürfen Produkte aus Soja, Hafer oder anderen Pflanzen nicht als „Milch“, „Joghurt“ oder „Käse“ bezeichnet werden.

Die EU-Verordnung verbietet zudem auch, bei solchen Produkten auf dem Etikett oder in der Werbung den Eindruck zu erwecken, dass es sich um ein Milcherzeugnis handelt. Die Wettbewerbszentrale sah daher auch in der Verwendung des Begriffs „milck“ einen klaren Verstoß gegen die Verordnung. Bei einer derart minimalen Abweichung von den geschützten Bezeichnungen müsse der Bezeichnungsschutz greifen. Der Durchschnittsverbraucher erkenne unzweifelhaft, dass sich das Kunstwort „milck“ aus dem deutschen Wort „Milch“ und seiner englischen Übersetzung „milk“ zusammensetze.
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte die kritisierte Werbung. Die aktuelle Entscheidung zeigt erneut, dass auch Anlehnungen an Milchprodukte problematisch sein können. Andere Gerichte hatten bereits Bezeichnungen wie „Veggie-Cheese“, „Tofu-Butter“ und „wie Frischkäse“ untersagt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.  

Quelle: „LG Stuttgart: Bezeichnungen „Pflanzenmilck“, „Milckprodukte“ und „hemp milck“ für Milchersatzproduke unzulässig“, Meldung der Wettbewerbszentrale
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Anna-Lena Becker
19.03.2024 - 11:32

Von der Firma xy (Name entfernt) gibt es Milch-Ersatzprodukte auf planzlicher Basis, die als "Not M-LK" bezeichnet werden - geht das nicht eigentlich in dieselbe Richtung einer unzulässigen Anspielung auf Milchprodukte?

Redaktion Lebensmittelklarheit
20.03.2024 - 10:26

Wie in dem Artikel beschrieben, lässt sich das nicht allgemein beantworten, sondern muss im Einzelfall anhand der Aufmachung überprüft werden - im Zweifel vor Gericht. 

Donald
30.07.2023 - 11:58

wusste gar nicht, dass kokosmilch aus dem euter eines tieres stammt. man lernt nie aus

Michael
05.09.2023 - 07:45

Die Bezeichnung "Kokosmilch" ist älter als die Vorschrift, dass nur Tiere Milch geben.
Allerdings wusste ich, dass permanente Kleinschreibung und pampiges Auftreten offenbar zusammengehören.

Rene
18.03.2022 - 18:16

Interessant dass Milch geschützt ist aber Fleisch scheinbar nicht da jedes pflanzliche Produkt mit zig E-Zusatzstoffen sich "Fleisch" nennen darf.

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