Keine Nährwertangaben auf Bier
Frage
Auf der Verpackung eines Biers und eines Radlers ist jeweils keine Nährwertkennzeichnung vorhanden. Müssten da nicht Nährwertangaben draufstehen?
Verbraucher aus Freihung vom 5.11.2025
Antwort
Auf Bier und Biermischgetränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss keine Nährwertkennzeichnung stehen. Viele Anbieter geben aber freiwillig zumindest den Kaloriengehalt an.
Für alkoholische Getränke ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent gibt es eine Ausnahme von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Daher müssen Biere und Biermischgetränke mit 1,2 Volumenprozent Alkohol oder mehr keine Nährwertangaben tragen.
Anders sieht es bei alkoholfreiem Bier und Biermischgetränken mit weniger als 1,2 Volumenprozent Alkohol aus: Für sie ist eine vollständige Nährwertkennzeichnung verpflichtend.
Der Deutsche Brauer-Bund und der Verband der Privaten Brauereien empfehlen Brauereien seit 2019, den Energiegehalt freiwillig auf ihren Produkten zu kennzeichnen. Seit 2021 unterstützt auch der europäische Dachverband „The Brewers of Europe“ diese Empfehlung. Daher tragen viele Biere inzwischen zumindest die Kalorienangabe auf dem Etikett – verpflichtend ist sie jedoch weiterhin nicht.
Übrigens: Für Wein gibt es seit Ende 2023 eine Sonderregelung. Winzer müssen mindestens den Energiegehalt direkt auf dem Etikett angeben. Weitere Nährwerte und Zutaten sind ebenfalls verpflichtend, dürfen aber statt auf dem Etikett auch über einen QR-Code bereitgestellt werden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die uneinheitliche Regelung für alkoholische Getränke weder nachvollziehbar noch verbraucherfreundlich. Wir sind der Auffassung, dass alle alkoholischen Getränke – wie andere Lebensmittel auch – ein Zutatenverzeichnis und eine vollständige Nährwerttabelle tragen sollten, und zwar direkt auf dem Etikett, nicht allein über einen QR-Code.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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