Energiegehalt der Soße kann nicht stimmen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Energiegehalt der „Chili Ma-Yo Sauce“ passt nicht zum angegebenen Fettgehalt: In 100 Milliliter Soße stecken laut Nährwertangaben 25 Gramm Fett. Allein aus dem Fettanteil stammen über 200 Kilokalorien für die Soße. Die gekennzeichneten 80 Kilokalorien sind bei einem Fettanteil von 25 Prozent unmöglich.
Die Firma sollte die widersprüchlichen Angaben zum Energie- und Fettgehalt prüfen und korrigieren.
Beschwerde
Ich habe ein Mayonnaise-Produkt gekauft, bei dem die Nährwertangaben vermutlich fehlerhaft sind. Auf dem Etikett steht, dass das Produkt 25 g Fett pro 100 ml enthält, aber insgesamt nur 79,5 kcal haben soll. Das ist rechnerisch nicht möglich, da Fett allein schon über 220 kcal ausmacht. Ich finde das sehr irreführend – vor allem für Menschen, die auf ihre Nährstoffaufnahme achten müssen. Ich bitte um eine Überprüfung der Angaben.
Verbraucher aus Salzgitter vom 08.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Nährwertangaben müssen stimmen. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Darum geht’s:
Den Energiegehalt der „Chili Ma-Yo Sauce“ kennzeichnet die Firma mit 79,5 Kilokalorien pro 100 Milliliter und einen Fettgehalt von 25 Prozent. Auf der Basis von 25 Gramm Fett pro 100 Gramm ergibt sich rechnerisch ein Wert von 225 Kilokalorien pro 100 Milliliter Lebensmittel. Der Gesamtenergiegehalt muss daher bei mindestens 250 Kilokalorien liegen.
Laut Zutatenverzeichnis besteht das Produkt zu 25 Prozent aus Sonnenblumenöl.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffen. Das ist ein Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), der auch für die Nährwertangaben gilt. Die Werte können die Anbieterfirmen durch eine Analyse des Lebensmittels ermitteln oder auf der Grundlage der Zutaten mit allgemein akzeptierten Nährwertdaten berechnen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Berechnung der Gesamtenergie für die Soße passt nicht: Bei einem Fettgehalt von 25 Prozent laut Nährwerttabelle kann der Energiegehalt nicht unter 100 Kilokalorien liegen. Auch im Zutatenverzeichnis kennzeichnet der Firma einen Anteil von 25 Prozent für Sonnenblumenöl. Danach müssten statt rund 80 Kilokalorien dreimal so viel enthalten sein, und zwar mindestens 250 Kilokalorien.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Schriftgröße der Pflichtangaben nicht den Vorgaben der EU-Lebensmittelinformationsverordnung entspricht. Zudem steht keine vollständige Adresse des Produktverantwortlichen auf der Verpackung.
Fazit:
Die Firma sollte die widersprüchlichen Angaben zum Energie- und Fettgehalt prüfen und korrigieren. Außerdem sollte sie verpflichtende Informationen nach den Vorgaben der LMIV kennzeichnen.
Stellungnahme der Pertaia Food Products Co. 10th of Ramadan - C5, per Mail
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 31. Juli 2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat aufgrund der Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung über den Anbieter informiert.






