Kalorienangaben bei einem Proteinriegel passen nicht
Frage
Ein Proteinriegel hat laut Herstellerangaben pro 100 Gramm 352 Kilokalorien, bei 14 Gramm Fett, 41 Gramm Kohlenhydraten und 29 Gramm Protein.
Mit der Standardformel würde man auf 406 Kilokalorien pro 100 Gramm kommen (14 g Fett x 9 kcal = 126 kcal, 41 g Kohlenhydrate x 4 kcal = 164 kcal, 29 g Protein x 4 kcal = 116 kcal).
Der Hersteller konnte mir diese Abweichung auch nicht erklären, versichert aber, dass die angegebenen Nährwerte korrekt seien. Können Sie mir erklären, wie diese Abweichung zustande kommt?
Verbraucherin aus Würzburg vom 18.09.2025
Antwort
Kalorien lassen sich nicht immer aus der Standardformel der Kalorien aus Fett, Eiweiß und Kohlenhydraten berechnen. Die Kalorienangabe in der Nährwerttabelle muss aber stimmen.
Wie der Energiegehalt eines Lebensmittels berechnet wird, ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt. Danach werden Fette mit 9 Kilokalorien pro Gramm sowie Eiweiße und Kohlenhydrate mit jeweils 4 Kilokalorien pro Gramm berechnet.
Der übliche Umrechnungsfaktor von 4 Kilokalorien pro G amm gilt allerdings nicht für alle Kohlenhydrate. Mehrwertige Alkohole – das sind Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit, Xylit und Maltit – liefern nur 2,4 Kilokalorien pro Gramm, Erythrit sogar 0 Kilokalorien: 
 
| Nährstoff | wird berechnet mit | 
| Kohlenhydrate (ausgenommen mehrwertige Alkohole) | 4 kcal/g | 
| – mehrwertige Alkohole (außer Erythrit) | 2,4 kcal/g | 
| – Erythrit | 0 kcal/g | 
| Eiweiß | 4 kcal/g | 
| Fett | 9 kcal/g | 
| Alkohol | 7 kcal/g | 
| Organische Säuren | 3 kcal/g | 
| Ballaststoffe | 2 kcal/g | 
Der von Ihnen genannte Riegel enthält vermutlich eine erhebliche Menge an mehrwertigen Alkoholen.
Generell können Abweichungen von Ihrer eigenen Berechnung durch Nährstoffe entstehen, die nicht in der Nährwerttabelle stehen müssen. Das sind vor allem Ballaststoffe und mehrwertige Alkohole. Ein weiteres Beispiel sind organische Säuren in Obst und Gemüse, die ebenfalls eine geringe Menge Kalorien liefern.
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