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Hirtenkäse wiegt zu wenig – Abtropfgewicht fehlt

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Hirtenkäse wiegt zu wenig – Abtropfgewicht fehlt

Frage 

Ein Hirtenkäse wiegt nur 200 Gramm, obwohl 250 Gramm angegeben sind. Der Rest ist Salzlake. Die Angabe „Abtropfgewicht“ fehlt aber. Ich zahle also 50 Gramm Salzlake, ohne das zu erfahren. Andere Hersteller geben das tatsächliche Gewicht an. Wie soll man da vergleichen können? 
Verbraucherin aus Koblenz vom 16.04.2025

Antwort

Im Handel wird Hirtenkäse mit oder ohne Salzlake angeboten. Bieten Firmen den Käse in Salzlake an, müssen sie das Abtropfgewicht angeben. Bei Käse ohne Salzlake genügt die Angabe der Füllmenge. Auch bei diesem Käse kann aber nach dem Abpacken noch etwas Flüssigkeit austreten, sodass der reine Käse weniger wiegt als angegeben.

Im Gegensatz zu anderen Käsesorten reifen Hirtenkäse und ähnliche Produkte wie Feta in Salzlake – so entsteht der typische, salzig-säuerliche Geschmack. 
Im Handel gibt es Hirtenkäse und Feta in zwei Varianten:

  1. Produkte in Salzlake: Sie werden häufig in Dosen oder festen Schalen verkauft. Anbieter müssen hier sowohl die Fülllmenge als auch ein Abtropfgewicht angeben.
  2. Produkte, die ohne Salzlake verpackt werden: Hier wird der Käse aus der Salzlake herausgenommen, geschnitten, kurz abtropfen gelassen und direkt verpackt. Bei ihnen genügt die Angabe der Füllmenge. Während der Lagerung kann Flüssigkeit aus den Bruchlöchern austreten und sich absetzen.

Die Füllmenge – die Lebensmittelinformationsverordnung spricht auch von „Nettofüllmenge“ – wird zum Zeitpunkt der Herstellung bestimmt. Unserer Ansicht nach wäre das nach dem Herausnehmen aus der Salzlake und dem Abtropfen der Fall – also unmittelbar, bevor er verpackt wird. Dass sich hierbei noch ein Rest Salzlake in den Bruchlöchern befindet und mitgewogen wird, ist möglich und rechtlich vermutlich nicht zu beanstanden. Der Hersteller darf aber keine Salzlake hinzufügen oder den Käse mit Salzlake wiegen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Herstellerfirma Salzlake mitabgefüllt hat, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung vor Ort wenden. Diese kann prüfen, ob die ausgetretene Flüssigkeitsmenge noch im Rahmen liegt.

Übrigens: Entgegen häufigen Annahmen ist die genannte Füllmenge keine Garantie dafür, dass eine Verpackung tatsächlich genau diese angegebene Menge enthält. Vielmehr gilt das Mittelwertprinzip: Die Füllmenge einer Charge darf im Durchschnitt nicht unterschritten werden. Abweichungen bei den einzelnen Verpackungen sind jedoch zulässig.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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